Kirchenaustritt Schweiz
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Konsequenzen & Ratgeber zum Kirchenaustritt

Welche Konsequenzen hat der Kirchenaustritt auf mich und mein Umfeld? Grundsätzlich hat der Kirchenaustritt keine Auswirkungen auf das zivilrechtliche Leben.

Somit hat der Kirchenaustritt ausschliesslich Konsequenzen auf das kirchliche Leben. Mit dem Kirchenaustritt verlieren Sie das Recht, die verschiedenen kirchlichen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Im Gegenzug verlieren Sie die Pflicht, Kirchensteuern zu entrichten. Welche Dienstleistungen Sie in Zukunft nicht mehr in Anspruch nehmen können, erfahren Sie im jeweiligen Themen-Artikel unten.

(Ehe-) Paare und Familien

(Ehe-) Paare und Familien

Die Schweizer Landeskirchen akzeptieren keine Kollektiv- Kirchenaustritte. Für jede austretende Person ist ein separates Kirchenaustrittsformular einzureichen.…

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Darf mein Kind zur Kommunion, wenn ich ausgetreten bin?

Darf mein Kind zur Kommunion, wenn ich ausgetreten bin?

Ja. Der Kirchenaustritt der Eltern oder eines Elternteils wird nicht auf das Kind übertragen. Ihr Kind…

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Firmgotti und Firmgötti trotz Kirchenaustritt

Firmgotti und Firmgötti trotz Kirchenaustritt

Kann ich nach dem Kirchenaustritt noch Firmgotti oder Firmgötti werden? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

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Ist die Firmung nach dem Kirchenaustritt möglich?

Ist die Firmung nach dem Kirchenaustritt möglich?

Die Firmung hängt allein davon ab, ob der Firmling selbst Mitglied der katholischen Kirche ist. Ein…

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Ist die Konfirmation nach dem Kirchenaustritt möglich?

Ist die Konfirmation nach dem Kirchenaustritt möglich?

Die Konfirmation ist möglich, solange die jugendliche Person selbst Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche ist. Ein Austritt…

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Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt taufen lassen?

Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt taufen lassen?

Ja, in der Regel ist das möglich. Kinder können getauft werden, auch wenn die Eltern nicht…

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Kann ich nach dem Kirchenaustritt Gotti oder Götti werden?

Kann ich nach dem Kirchenaustritt Gotti oder Götti werden?

Ja, in der Regel ist das möglich. In der Schweiz entscheidet der zuständige Pfarrer. Er verlangt…

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Kann ich nach dem Kirchenaustritt heiraten?

Kann ich nach dem Kirchenaustritt heiraten?

Standesamtlich heiraten können Sie immer – die Ziviltrauung ist Sache des Zivilstandsamts und von der Konfession…

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Kirchenaustritt bei geschiedenen Personen

Kirchenaustritt bei geschiedenen Personen

Welche Auswirkungen hat der Kirchenaustritt auf die Scheidung oder bei geschiedenen Personen? Wir haben die Antwort…

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Kirchenaustritt für ausländische Personen in der Schweiz

Kirchenaustritt für ausländische Personen in der Schweiz

Ja, auch ausländische Personen zahlen in der Schweiz Kirchensteuer, sobald sie Mitglied einer Landeskirche sind. Die…

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Kirchenaustritt im Konkubinat: was für den Partner gilt

Kirchenaustritt im Konkubinat: was für den Partner gilt

Der Kirchenaustritt ist persönlich und hat keine Auswirkungen auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner. Da Konkubinatspaare…

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Kirchenaustritt in der Familie: Was gilt für die Kinder?

Kirchenaustritt in der Familie: Was gilt für die Kinder?

Der Kirchenaustritt ist immer persönlich und gilt nur für die Person, die ihn erklärt. Ihre Kinder…

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Kirchenaustritt Kinder und Jugendliche

Kirchenaustritt Kinder und Jugendliche

Welche Konsequenzen hat der Kirchenaustritt auf Kinder und Jugendliche? Was muss genau beachtet werden? Wir haben…

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Kirchenaustritt und Todesfall: was Angehörige tun müssen

Kirchenaustritt und Todesfall: was Angehörige tun müssen

Ein Todesfall hat amtlich und rechtlich keinen Zusammenhang mit den Landeskirchen. Zuständig sind Ärztin oder Arzt…

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Kirchenaustritt wegen Homosexualität

Kirchenaustritt wegen Homosexualität

Homosexuelle Personen werden von der katholischen Kirche nicht akzeptiert. Trotzdem bezahlen homosexuelle Personen in der Schweiz…

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Kirchenaustritt: Auswirkungen auf Ehepartner und Familie

Kirchenaustritt: Auswirkungen auf Ehepartner und Familie

Die Kirchenmitgliedschaft ist immer persönlich: Ein Ehepartner kann allein austreten, ohne dass der andere etwas unternehmen…

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Kirchenbesuch nach dem Kirchenaustritt

Kirchenbesuch nach dem Kirchenaustritt

Darf ich trotz meinem Kirchenaustritt weiterhin in die Kirche um an Gottesdiensten, kirchlichen Hochzeiten und anderen…

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Religionsunterricht nach dem Kirchenaustritt

Religionsunterricht nach dem Kirchenaustritt

Was bedeutet der Kirchenaustritt im Zusammenhang mit einem Todesfall? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle…

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Trauerfeier nach dem Kirchenaustritt

Trauerfeier nach dem Kirchenaustritt

Einen Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier haben Sie nach dem Austritt nicht mehr. Eine Trauerfeier selbst…

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Werde ich nach dem Kirchenaustritt beerdigt?

Werde ich nach dem Kirchenaustritt beerdigt?

Ja. In der Schweiz hat jede wohnhafte Person Anrecht auf eine ordentliche Bestattung – unabhängig von…

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Ausführlicher Ratgeber: Alle Konsequenzen im Detail

Alle Konsequenzen auf einen Blick

BereichWas sich ändert
KirchensteuerEntfällt – je nach Kanton sofort oder per Monats-/Jahresende
Taufe des KindesWeiterhin möglich – die Pfarrei entscheidet
Kirchliche HochzeitKein Anspruch mehr – möglich, wenn ein Partner Mitglied ist
Gotti oder Götti werdenMöglich, wenn die zweite Person Mitglied ist
BeerdigungBestattung ist Sache der Gemeinde – kein kirchlicher Trauergottesdienst
Kirchenbesuch, GottesdienstUnverändert erlaubt – Kirchen sind öffentlich
Kinder, ReligionsunterrichtBleiben unberührt – Kinder können Mitglied bleiben
Arbeitsplatz, Behörden, ErbrechtKeine Auswirkung

Welche Nachteile hat ein Kirchenaustritt?

Die Nachteile betreffen ausnahmslos kirchliche Leistungen. Konkret sind es vier:

  • Kein Anspruch auf Kasualien – Trauung, Taufe und kirchliche Bestattung sind nicht mehr garantiert.
  • Kein Patenamt – als Gotti oder Götti brauchen Sie eine zweite Person, die Mitglied ist.
  • Keine Sakramente – Kommunion, Firmung und Konfirmation setzen die Mitgliedschaft voraus.
  • Kein Stimmrecht in der Kirchgemeinde und keine kirchlichen Ämter.

Nicht dazu gehören: Kirchenbesuch, Seelsorge, Teilnahme an Gottesdiensten, Bestattung auf dem Gemeindefriedhof. Diese Leistungen stehen allen offen, unabhängig von der Konfession.

Was sich nicht ändert

Der Austritt ist eine Sache zwischen Ihnen und Ihrer Kirchgemeinde. Er wird nicht öffentlich gemacht, erscheint in keinem Register, das Dritte einsehen können, und hat keine Folgen für Arbeitsverhältnis, Bürgerrecht, Erbrecht oder Sozialversicherungen. Auch Ihre Familie ist nicht betroffen – die Mitgliedschaft ist immer persönlich.

Sie dürfen weiterhin Kirchen betreten, Gottesdienste besuchen, an Hochzeiten und Beerdigungen teilnehmen und sich seelsorgerisch begleiten lassen. Nichts davon setzt eine Mitgliedschaft voraus.

Finanzielle Folgen

Mit dem Austritt endet die Kirchensteuerpflicht. Wann genau, regelt jeder Kanton selbst – teils ab dem Eingangsdatum Ihrer Erklärung, teils per Ende Monat oder Ende Jahr. Wie viel Sie sparen, hängt von Kanton, Gemeinde und Einkommen ab; die Übersicht zu den Kirchensteuern in der Schweiz zeigt die Unterschiede.

Bleiben Ihre Kinder in der Kirche, zahlen Sie je nach Kanton weiterhin einen Anteil oder eine Gebühr für Religionsunterricht und kirchliche Aktivitäten.

Welche Folgen hat der Austritt für meine Kinder?

Keine. Der Austritt gilt nur für die Person, die ihn erklärt. Ihre Kinder können Mitglied bleiben, den Religionsunterricht besuchen, die Kommunion empfangen und sich konfirmieren oder firmen lassen. Mehr dazu im Beitrag zum Kirchenaustritt innerhalb der Familie.

Kirchliche Handlungen im Einzelnen

Bei den sogenannten Kasualien – Taufe, Trauung, Bestattung – besteht nach dem Austritt kein Anspruch mehr. Möglich sind sie trotzdem oft, denn die Entscheidung liegt bei der zuständigen Pfarrperson. Die Details finden Sie in den einzelnen Beiträgen:

Lässt sich der Austritt rückgängig machen?

Ja, jederzeit. Der Wiedereintritt ist unbürokratisch und beliebig oft möglich – auch temporär, etwa nur für eine Taufe oder eine Trauung. Ein Austritt ist also keine unumkehrbare Entscheidung.

Häufige Fragen

Welche Nachteile hat ein Kirchenaustritt?

Vier: kein Anspruch auf Taufe, Trauung und kirchliche Bestattung, kein Patenamt ohne zweite Person in der Kirche, keine Sakramente wie Kommunion und Firmung, kein Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Hat der Kirchenaustritt Folgen für meinen Arbeitsplatz?

Nein. Der Austritt hat keinerlei Auswirkungen auf Arbeitsverhältnis, Bürgerrecht, Erbrecht oder Sozialversicherungen. Er wird nicht öffentlich gemacht.

Welche Folgen hat mein Austritt für meine Kinder?

Keine. Der Austritt gilt nur für die Person, die ihn erklärt. Kinder bleiben Mitglied, besuchen den Religionsunterricht und können Kommunion, Firmung und Konfirmation empfangen.

Darf ich nach dem Austritt noch in die Kirche gehen?

Ja. Kirchengebäude sind öffentlich zugänglich. Sie können Gottesdienste besuchen, an Hochzeiten und Beerdigungen teilnehmen und sich seelsorgerisch begleiten lassen.

Kann ich den Kirchenaustritt rückgängig machen?

Ja, jederzeit. Der Wiedereintritt ist unbürokratisch und beliebig oft möglich – auch temporär, etwa nur für eine Taufe oder eine Trauung.

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