Gratis Kirchenaustritt Vorlage Generator
Erstellen Sie kostenlos Ihren Austrittsbrief «light» – ohne Adresse der Kirchenstelle. Sie ergänzen die Kirchenadresse selbst und reichen den Brief per Einschreiben am Postschalter ein.
Gratis-Brief erstellenZwei Wege zum Kirchenaustritt
Gratis selber erledigen oder den vollständigen Service nutzen – hier beide Wege im direkten Vergleich. Gratis bedeutet sechs Schritte in Eigenregie, der Service nur drei – den Rest übernehmen wir.
1. Austrittsbrief erstellen
Konfession wählen, Wohnort und Personalien eingeben – wir erstellen Ihren persönlichen Austrittsbrief «light» kostenlos als PDF. Die Adresse der Kirchenstelle ergänzen Sie anschliessend selbst.
Generator wird nicht angezeigt? Generator direkt öffnen →
Personalien im Austrittsbrief
Die rechtlich notwendigen Personalien fragt der Generator in Schritt 1 bereits ab – sie stehen anschliessend automatisch in Ihrem Gratis-Austrittsbrief «light». Sie müssen also nichts von Hand ergänzen. Diese drei Angaben sind für einen gültigen Kirchenaustritt zwingend:
Bei ungefähr der Hälfte aller Kirchenaustritte (je nach Kanton und Konfession) verlangt die Kirche mittels Antwortschreiben weitere Angaben wie beispielsweise Taufdatum, Taufort, Zivilstand, Familienangehörige oder Begründung. Diese Angaben sind aus rechtlicher Sicht nicht notwendig. Der Kirchenaustritt muss auch ohne diese Angaben bearbeitet und fristgerecht bestätigt werden. Mit unserem Online-Formular treten Sie kontaktlos und ohne Rückfragen aus der Kirche aus.
2. Kirchenadressen ergänzen
Wohin der Kirchenaustritt gesendet werden muss, ist kantonal, regional und je nach Konfession unterschiedlich. In der Regel ist die Kirchgemeinde, die Pfarrei, der Seelsorgeraum oder der/die Kirchgemeindepräsident/in an Ihrem Wohnort für Ihren Kirchenaustritt zuständig.
Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihren Kirchenaustritt genau an die für Sie zuständige Kirchenstelle senden. Wenn Sie nicht wissen, bei welcher Kirchgemeinde Sie gemeldet sind, kann die Gemeinde- oder Steuerverwaltung an Ihrem Wohnort Auskunft geben.
Kirchenaustritt Schweiz hat sich intensiv mit den Schweizer Landeskirchen auseinandergesetzt und alle relevanten Links, welche Sie bei der Suche nach den Empfängeradressen unterstützen können, zusammengetragen. Als einzige Fachstelle im Internet bieten wir Ihnen somit eine umfassende Unterstützung bei der Ergänzung der kostenlosen Kirchenaustritt Vorlage an.
Trotz allem kann es herausfordernd sein, die korrekte Empfängeradresse zu finden. Mit unserem unterschriftsbereiten und korrekt adressierten Austrittsformular sind keine weiteren Ergänzungen nötig, und Sie sparen sich die zeitraubende Suche nach der richtigen Kirchenadresse.
3. Unterschreiben
Für die Rechtsgültigkeit Ihres Kirchenaustritts muss der Austrittsbrief zwingend von Hand unterschrieben werden. Unterschriftsberechtigt sind innerhalb der Landeskirchen alle Personen, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben. Bei Personen unter 16 Jahren muss mindestens eine der erziehungsberechtigten Personen (z.B. Mutter und/oder Vater) für die minderjährige Person mitunterschreiben.
Beim Kirchenaustritt in St. Gallen und beider Appenzell muss die Unterschrift von einer notariellen Person (z.B. bei der Gemeindeverwaltung) beglaubigt werden.
4. Versenden
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Austrittsbrief den Weg zur Kirche findet. Wichtig ist, dass Sie den Versand an die Kirche im Problemfall beweisen können (Beweispflicht).
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, den Austrittsbrief per EINSCHREIBEN an die entsprechende Kirchenstelle zu senden. Beim Versand per EINSCHREIBEN erhalten Sie von der Post eine Versandbestätigung. Sollte Ihr Kirchenaustritt nicht bestätigt werden, können Sie den Versand mittels Post-Quittung beweisen. Die Kirche muss Ihren Austritt anschliessend rückwirkend auf das Datum der Post-Quittung bestätigen.
Können Sie den Versand im Problemfall nicht beweisen, zum Beispiel durch den Versand per A- und B-Post, muss der Kirchenaustritt nochmals eingereicht werden. Dadurch verzögert sich auch der Kirchensteuer-Stopp.
5. Bestätigung
Der Kirchenaustritt wird ausschliesslich von der für Sie zuständigen Kirchgemeinde bearbeitet und bestätigt. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen. Der Kirchenaustritt muss von der Kirche rückwirkend auf das Austrittsdatum (Entgegennahme bei der Kirche) bestätigt werden.
Ihr Kirchenaustritt wird von der Kirche direkt und schriftlich beim zuständigen Steueramt bestätigt. Gleichzeitig erhalten Sie eine schriftliche Bestätigungskopie von der Kirche als Zeichen, dass der Austrittsprozess beendet ist.
Da das Steueramt über den Kirchenaustritt informiert wird, ist es nicht zwingend notwendig, die Austrittsbestätigung bei der Steuererklärung beizulegen.
Sollten Sie 4 bis 8 Wochen nach dem Einreichen Ihres Kirchenaustritts keine Austrittsbestätigung von der Kirche erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit der Kirchenstelle zu halten. Wenn Sie keine Bestätigungskopie erhalten haben, wurde Ihr Kirchenaustritt mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nicht beim Steueramt bestätigt.
6. Steuererklärung
Nach dem Kirchenaustritt meldet die Kirche Ihren Austritt in der Regel direkt dem zuständigen Steueramt. Damit ganz sicher nichts schiefgeht, empfehlen wir Ihnen, die Austrittsbestätigung aufzubewahren und eine Kopie Ihrer nächsten Steuererklärung beizulegen.
Die Kirchgemeinde bestätigt Ihren Kirchenaustritt schriftlich beim Steueramt. Ab dem bestätigten Austrittsdatum darf keine Kirchensteuer mehr erhoben werden. In der Praxis kommt es jedoch vereinzelt vor, dass diese Meldung verspätet oder gar nicht beim Steueramt eintrifft – mit der Folge, dass weiterhin Kirchensteuer verrechnet wird.
Legen Sie Ihrer nächsten Steuererklärung deshalb am besten eine Kopie der Austrittsbestätigung bei. So können Sie jederzeit belegen, ab wann Sie aus der Kirche ausgetreten sind, und vermeiden, dass Ihnen fälschlicherweise weiterhin Kirchensteuer in Rechnung gestellt wird. Das Original bewahren Sie sicher auf.
Konsequenzen des Kirchenaustritts
Ein Kirchenaustritt wirft oft Fragen auf – von der Taufe über die Hochzeit bis zur Beerdigung. Hier finden Sie Antworten.
Alle Konsequenzen im Überblick
Die vollständige Sammlung zu allen Themen rund um den Kirchenaustritt.
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