Kirchenaustritt Schweiz
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Kirchensteuern

Juristische Personen (Unternehmen)

In 20 der 26 Kantone und Halbkantone können die anerkannten Kirchen die Unternehmen besteuern oder erhalten einen Teil der Erträge der staatlichen Unternehmenssteuererträge.

Kirchensteuerpflicht

Unternehmen

Die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen wird im kantonalen Steuerrecht geregelt. Das Gesetz über Kirchensteuern wird vom Parlament (Parteien) oder Souverän (Bürger) bestimmt. Erlaubt das kantonale Steuergesetz Kirchensteuern für Unternehmen, dürfen die kantonalen Landeskirchen Unternehmen besteuern.

Kein Kirchenaustritt möglich

Obwohl Unternehmen in vielen Kantonen Kirchensteuerpflichtig sind, werden diese nicht als Mitglieder betrachtet. Aus diesem Grund ist es Unternehmen nicht möglich, aus der Landeskirche auszutreten.

Doppelbesteuerung

Berechtigt das kantonale Steuergesetz die Kirche, Unternehmen zu besteuern, darf dies ohne weitere Grundlage geschehen. Unternehmen werden somit immer, unabhängig der Konfession des Unternehmers oder der Unternehmerin, besteuert. Viele Unternehmer, die als natürliche Person Kirchenmitglied sind, bezahlen die Kirchensteuer dadurch mehrfach.

Bereit für Ihren Kirchenaustritt?

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Jetzt austreten

Gesetzesänderung

In vielen Kantonen gab es schon mehrere Versuche, die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen gesetzlich aufzuheben. Alle Initiativen sind bisher von der Bevölkerung abgelehnt worden.

Kirchenaustritt per 31. August 2026

Fordern Sie bis zum 31. August 2026 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

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 Offizieller Kirchenaustritt per 31. August 2026

Stand: Juli 2024 · Kirchenaustritt Schweiz

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