Die Kirchenmitgliedschaft ist immer persönlich. Ein Ehepartner kann allein austreten, ohne dass der andere etwas unternehmen muss. Finanziell wirkt sich das sofort aus – auf die kirchliche Trauung dagegen nur bedingt.
Kurz gefasst
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Kann ein Ehepartner allein austreten? | Ja – der Austritt ist persönlich |
| Auswirkung auf Drittpersonen? | Keine – weder Familie noch Umfeld |
| Kirchensteuer für den Partner? | Bleibt bestehen, solange er Mitglied ist |
| Kirchlich heiraten? | Kein Anspruch – möglich, wenn ein Partner Mitglied ist |
| Muss der Partner informiert werden? | Nein – der Austritt wird diskret behandelt |
Hat mein Austritt Auswirkungen auf Drittpersonen?
NEIN – die Mitgliedschaft in der Kirche ist individuell und nicht an Drittpersonen gebunden. Ihr Kirchenaustritt hat keine Konsequenzen für Personen innerhalb oder ausserhalb Ihrer Familie.
Kann nur ein Ehepartner austreten?
JA – der Kirchenaustritt gilt nur für die Person, die ihn erklärt. Er hat keine Auswirkungen auf Ihre Ehe, auf Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner. Auch die Kinder bleiben unberührt.
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Kirchensteuer, wenn nur einer ausgetreten ist
JA, es fällt weiterhin Kirchensteuer an – aber weniger. Bleibt Ihr Partner Mitglied, wird die Kirchensteuer in den meisten Kantonen hälftig berechnet: Nur die Hälfte des gemeinsam veranlagten Einkommens und Vermögens wird für die Kirchensteuer herangezogen.
Treten beide aus, entfällt sie vollständig. Wie viel das in Ihrem Kanton ausmacht, zeigt die Übersicht zu den Kirchensteuern in der Schweiz.
Kirchlich heiraten trotz Kirchenaustritt?
Für eine kirchliche Trauung wird in der Regel vorausgesetzt, dass mindestens eine Person der reformierten oder katholischen Landeskirche angehört. Nach einem Austritt besteht kein Anspruch mehr auf eine kirchliche Hochzeit – die Entscheidung liegt stets im Ermessen der zuständigen Pfarrperson.
Viele Paare wählen deshalb eine freie Zeremonie an einem Ort ihrer Wahl. Wenn Ihnen die kirchliche Trauung wichtig ist, ist ein Wiedereintritt die Lösung – auch temporär, nur für die Trauung. Details im Beitrag Heiraten nach dem Kirchenaustritt.
Erfährt mein Partner von meinem Austritt?
Nicht durch die Kirche. Der Austritt wird diskret behandelt und weder im Umfeld noch öffentlich bekannt gegeben. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren wird die Änderung allerdings auf der Steuerrechnung sichtbar, weil die Kirchensteuer dort neu berechnet wird.
Scheidung und Konkubinat
Bei Scheidung oder Trennung wird jede Person wieder einzeln veranlagt – die Kirchensteuer richtet sich dann allein nach der eigenen Mitgliedschaft. Im Konkubinat werden beide Personen ohnehin getrennt besteuert, ein Austritt wirkt sofort nur für Sie selbst. Mehr unter Kirchenaustritt und Scheidung.
Häufige Fragen
Kann nur ein Ehepartner aus der Kirche austreten?
Ja. Der Austritt ist persönlich und gilt nur für die Person, die ihn erklärt. Ihre Ehe, Ihr Partner und Ihre Kinder sind nicht betroffen.
Wie viel Kirchensteuer zahle ich, wenn nur einer ausgetreten ist?
In den meisten Kantonen die Hälfte: Nur die Hälfte des gemeinsam veranlagten Einkommens und Vermögens wird für die Kirchensteuer herangezogen. Treten beide aus, entfällt sie ganz.
Kann man kirchlich heiraten, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?
Es besteht kein Anspruch mehr. In der Regel wird vorausgesetzt, dass mindestens eine Person der Landeskirche angehört. Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Pfarrperson.
Erfährt mein Partner von meinem Kirchenaustritt?
Nicht durch die Kirche – der Austritt wird diskret behandelt. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren wird die Änderung aber auf der Steuerrechnung sichtbar.
Was gilt im Konkubinat?
Im Konkubinat werden beide Personen getrennt besteuert. Ihr Austritt wirkt deshalb sofort und ausschliesslich für Sie selbst.
Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz