Kirchenaustritt Schweiz
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Römisch-katholische Landeskirchen
Römisch-katholisch

Austritt aus der
katholischen Kirche

Erledigen Sie Ihren Austritt aus der katholischen Kirche Schweiz heute in wenigen Sekunden mit dem 100 % vollständigen Austrittsformular für Ihre Kirchenstelle – gültig in der ganzen Schweiz.

Automatische Abwicklung mit Kirche und Steueramt
Ohne Rücksprache – Kirchensteuer-Stopp per 30. September 2026.
Jetzt austreten

Austrittsformular
Für die zuständige Kirchenstelle

100 % vollständiges und für Ihre Kirchenstelle notwendiges Austrittsformular jetzt unterschreiben.

offizielles Austrittsformular

Mitgliedschaft bei der katholischen Kirche beenden

Beenden Sie die Mitgliedschaft bei der römisch-katholischen Kirche per 30. September 2026 mit unserem offiziellen Austrittsschreiben für die für Sie zuständige Kirchenstelle.

Formular wird nicht angezeigt? Assistent direkt öffnen →

Zuständige Stelle

Austrittsschreiben für Ihre zuständige Kirchenstelle

Jetzt offizielles Austrittsschreiben für Ihre Kirchenstelle anfordern, unterschreiben und heute einreichen. Mit dem Kirchenaustritt sind Sie per 30. September 2026 kein Mitglied der katholischen Kirche mehr – und damit nicht mehr kirchensteuerpflichtig.

799 katholische Kirchgemeinden der Schweiz hinterlegt – für jede die richtige Kirchenstelle.
Anleitung

In 3 Schritten zur offiziellen Austrittsbestätigung

Unterschriebenes Austrittsformular digital hochladen und Austritt heute erledigen. Wir versenden Ihren Kirchenaustritt rückverfolgbar per Briefpost.

Austrittsformular anfordern
Wohnort eingeben – wir erstellen Ihr vollständiges Austrittsschreiben für die zuständige Kirchenstelle.
Austrittsformular unterschreiben
Ausdrucken und von Hand unterschreiben – digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert.
Austrittsformular einreichen
Digital hochladen oder selber per Post (Einschreiben) an die Kirchenstelle einreichen.
Kirchensteuer-Stopp
Kein Mitglied der katholischen Kirche mehr per 30. September 2026 – das Steueramt wird automatisch informiert.
Neu

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Schreiben hochladen
Austrittsschreiben als PDF hochladen. Wir übernehmen Versand und Bestätigungskontrolle.
Bestätigung Steueramt
Sie und das Steueramt erhalten nach kurzer Bearbeitungszeit eine schriftliche Austrittsbestätigung.
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Kirchensteuer

Was kostet die katholische Kirche – und was spart der Austritt?

Als Mitglied der römisch-katholischen Landeskirche zahlen Sie Kirchensteuer – je nach Kirchgemeinde unterschiedlich. Mit dem Austritt endet diese Pflicht.

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Gut zu wissen

Was ändert sich nach dem Austritt?

Die häufigsten Fragen von Katholikinnen und Katholiken vor dem Austritt.

(Ehe-) Paare und Familien

(Ehe-) Paare und Familien

Die Schweizer Landeskirchen akzeptieren keine Kollektiv- Kirchenaustritte. Für jede austretende Person ist ein separates Kirchenaustrittsformular einzureichen.…

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Darf mein Kind zur Kommunion, wenn ich ausgetreten bin?

Darf mein Kind zur Kommunion, wenn ich ausgetreten bin?

Ja. Der Kirchenaustritt der Eltern oder eines Elternteils wird nicht auf das Kind übertragen. Ihr Kind…

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Firmgotti und Firmgötti trotz Kirchenaustritt

Firmgotti und Firmgötti trotz Kirchenaustritt

Kann ich nach dem Kirchenaustritt noch Firmgotti oder Firmgötti werden? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

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Ist die Firmung nach dem Kirchenaustritt möglich?

Ist die Firmung nach dem Kirchenaustritt möglich?

Die Firmung hängt allein davon ab, ob der Firmling selbst Mitglied der katholischen Kirche ist. Ein…

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Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt taufen lassen?

Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt taufen lassen?

Ja, in der Regel ist das möglich. Kinder können getauft werden, auch wenn die Eltern nicht…

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Kann ich nach dem Kirchenaustritt Gotti oder Götti werden?

Kann ich nach dem Kirchenaustritt Gotti oder Götti werden?

Ja, in der Regel ist das möglich. In der Schweiz entscheidet der zuständige Pfarrer. Er verlangt…

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Kann ich nach dem Kirchenaustritt heiraten?

Kann ich nach dem Kirchenaustritt heiraten?

Standesamtlich heiraten können Sie immer – die Ziviltrauung ist Sache des Zivilstandsamts und von der Konfession…

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Kirchenaustritt bei geschiedenen Personen

Kirchenaustritt bei geschiedenen Personen

Welche Auswirkungen hat der Kirchenaustritt auf die Scheidung oder bei geschiedenen Personen? Wir haben die Antwort…

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Kirchenaustritt für ausländische Personen in der Schweiz

Kirchenaustritt für ausländische Personen in der Schweiz

Ja, auch ausländische Personen zahlen in der Schweiz Kirchensteuer, sobald sie Mitglied einer Landeskirche sind. Die…

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Kirchenaustritt im Konkubinat: was für den Partner gilt

Kirchenaustritt im Konkubinat: was für den Partner gilt

Der Kirchenaustritt ist persönlich und hat keine Auswirkungen auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner. Da Konkubinatspaare…

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Kirchenaustritt in der Familie: Was gilt für die Kinder?

Kirchenaustritt in der Familie: Was gilt für die Kinder?

Der Kirchenaustritt ist immer persönlich und gilt nur für die Person, die ihn erklärt. Ihre Kinder…

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Kirchenaustritt Kinder und Jugendliche

Kirchenaustritt Kinder und Jugendliche

Welche Konsequenzen hat der Kirchenaustritt auf Kinder und Jugendliche? Was muss genau beachtet werden? Wir haben…

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Kirchenaustritt und Todesfall: was Angehörige tun müssen

Kirchenaustritt und Todesfall: was Angehörige tun müssen

Ein Todesfall hat amtlich und rechtlich keinen Zusammenhang mit den Landeskirchen. Zuständig sind Ärztin oder Arzt…

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Kirchenaustritt wegen Homosexualität

Kirchenaustritt wegen Homosexualität

Homosexuelle Personen werden von der katholischen Kirche nicht akzeptiert. Trotzdem bezahlen homosexuelle Personen in der Schweiz…

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Kirchenaustritt: Auswirkungen auf Ehepartner und Familie

Kirchenaustritt: Auswirkungen auf Ehepartner und Familie

Die Kirchenmitgliedschaft ist immer persönlich: Ein Ehepartner kann allein austreten, ohne dass der andere etwas unternehmen…

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Kirchenbesuch nach dem Kirchenaustritt

Kirchenbesuch nach dem Kirchenaustritt

Darf ich trotz meinem Kirchenaustritt weiterhin in die Kirche um an Gottesdiensten, kirchlichen Hochzeiten und anderen…

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Religionsunterricht nach dem Kirchenaustritt

Religionsunterricht nach dem Kirchenaustritt

Was bedeutet der Kirchenaustritt im Zusammenhang mit einem Todesfall? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle…

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Trauerfeier nach dem Kirchenaustritt

Trauerfeier nach dem Kirchenaustritt

Einen Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier haben Sie nach dem Austritt nicht mehr. Eine Trauerfeier selbst…

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Werde ich nach dem Kirchenaustritt beerdigt?

Werde ich nach dem Kirchenaustritt beerdigt?

Ja. In der Schweiz hat jede wohnhafte Person Anrecht auf eine ordentliche Bestattung – unabhängig von…

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Unabhängige Fachstelle

Wir sind unabhängig von der katholischen Kirche

Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige, neutrale Fachstelle seit 2010 – wir sind nicht Teil der römisch-katholischen Kirche. Als neutrales Bindeglied stehen wir zwischen Ihnen und der Kirche und sorgen für einen korrekten, rechtsgültigen Austritt. Die römisch-katholische Kirche selbst ist in der Schweiz kantonal als öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirche organisiert.

Häufige Fragen

Kirchenaustritt katholisch – häufige Fragen

Wie trete ich aus der katholischen Kirche aus?
Mit einer schriftlichen, unterschriebenen Austrittserklärung an Ihre katholische Kirchgemeinde. Wir erstellen das Schreiben mit der korrekten Adresse und liefern die Bestätigung fürs Steueramt.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Der Austritt ist Ihr Recht – eine Begründung ist nicht nötig.
Ab wann muss ich keine Kirchensteuer mehr zahlen?
Je nach Kanton ab dem Austrittsdatum oder auf das Jahresende. Die genaue Wirkung finden Sie auf Ihrer Kantons- bzw. Gemeindeseite.
Gilt der Austritt in der ganzen Schweiz?
Ja, schweizweit – massgebend ist Ihre Wohngemeinde, an deren katholische Kirchgemeinde das Schreiben geht.
Was kostet der Kirchenaustritt?
Bei der Kirche kostenlos. Unser Service für das individuelle, rechtsgültige Austrittsschreiben kostet CHF 29.– (PDF) bzw. 35.– (gedruckt).

Bereit für Ihren Austritt aus der katholischen Kirche?

Erstellen Sie jetzt Ihr rechtsgültiges Austrittsschreiben – mit Bestätigung fürs Steueramt.

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