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Kirchensteuer in allen 26 Kantonen
Wappen Zürich Wappen Bern Wappen Luzern Wappen Uri Wappen Schwyz Wappen Obwalden Wappen Nidwalden Wappen Glarus Wappen Zug Wappen Freiburg Wappen Solothurn Wappen Basel-Stadt Wappen Basel-Landschaft Wappen Schaffhausen Wappen Appenzell Ausserrhoden Wappen Appenzell Innerrhoden Wappen St. Gallen Wappen Graubünden Wappen Aargau Wappen Thurgau Wappen Tessin Wappen Waadt Wappen Wallis Wappen Neuenburg Wappen Genf Wappen Jura
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Warum ist der Betrag bei jedem anders?

Kanton, Gemeinde, Konfession und Ihre Steuerdaten bestimmen die Höhe.

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Grundlagen

Was ist die Kirchensteuer?

Eine kantonal geregelte Steuer zur Finanzierung der öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen.

Kantonale Grundlage

Die Kirchensteuer ist keine Bundessteuer. Die Bundesverfassung (Art. 72 BV) überlässt das Verhältnis von Kirche und Staat den Kantonen. Jeder Kanton legt in seiner Verfassung und im Steuergesetz selbst fest, welche Landeskirchen anerkannt sind, wer steuerpflichtig ist und wie gerechnet wird – daher 26 unterschiedliche Systeme.

Kirchgemeinde

Erhoben wird die Kirchensteuer meist auf Ebene der Kirchgemeinde. Den Steuerfuss legen in den meisten Kantonen die stimmberechtigten Kirchenmitglieder selbst an der Kirchgemeindeversammlung fest – jährlich, als Prozentsatz der einfachen Gemeindesteuer und vor Beginn des Steuerjahres. Deshalb variiert die Kirchensteuer selbst innerhalb eines Kantons von Gemeinde zu Gemeinde.

Kirchenmitgliedschaft

Bei natürlichen Personen ist die Kirchensteuerpflicht ausschliesslich an die Mitgliedschaft in einer anerkannten Landeskirche gekoppelt: Wer keiner Landeskirche angehört oder ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer. Bei juristischen Personen (Unternehmen) gilt das nicht – sie zahlen in den meisten Kantonen unabhängig von einer Konfession.

Steuerrechtlicher Wohnsitz

Massgebend ist Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz am Ende der Steuerperiode. Er bestimmt, welche Kirchgemeinde die Kirchensteuer erhebt und welcher Steuerfuss gilt. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton kann sich die Höhe deshalb ändern; bei Liegenschaften in einem anderen Kanton gelten besondere Zuteilungsregeln.

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Kantons- und Gemeindesteuer, den die öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen – vor allem die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche – erheben. Sie finanziert unter anderem Seelsorge, Personal, den Unterhalt der Gebäude sowie soziale und kulturelle Aufgaben.

Die Zuständigkeit liegt bei den Kantonen: Die Bundesverfassung überlässt das Verhältnis von Kirche und Staat ausdrücklich den Kantonen (Art. 72 BV), während Art. 15 BV die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert – inklusive des Rechts auf Kirchenaustritt. Deshalb gibt es 26 unterschiedliche Systeme.

Quelle: Bundesverfassung (Art. 72, Art. 15); ESTV, Dossier Steuerinformationen.

Berechnung

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die konkrete Berechnungsmethode ist kantonal unterschiedlich – es gibt kein einheitliches Schweizer Modell.

Vier zentrale Faktoren

Steuerdaten
Einkommen, Vermögen oder die einfache Staatssteuer als Basis.
Kanton
Legt das Berechnungssystem und die Steuerhoheit fest.
Gemeinde
Bestimmt häufig den lokalen Steuerfuss.
Konfession
Katholische und reformierte Sätze können abweichen.

Begriffe einfach erklärt

SteuersubjektWer wird besteuert? (z. B. das Kirchenmitglied)
SteuerobjektWas wird besteuert? (z. B. Einkommen und Vermögen)
SteuerfussWelcher Faktor bzw. Prozentsatz wird angewendet?
BemessungsgrundlageAuf welcher Steuerbasis wird gerechnet?

In der Praxis liegt die Kirchensteuer meist bei rund 8 bis 15 % der einfachen Kantons- und Gemeindesteuer – der genaue Wert hängt von Kanton, Gemeinde und Konfession ab.

Quelle: ESTV-Dossier Kirchensteuern (Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuerfuss). Es gibt kein einheitliches Schweizer Modell – Methode und Steuerfuss variieren je Kanton, Gemeinde und Konfession.

Steuerpflicht

Wer muss Kirchensteuer bezahlen?

Mitgliedschaft, Wohnsitz und kantonales Recht entscheiden – bei Privatpersonen wie bei Unternehmen.

Natürliche Personen

KirchenmitgliedSteuerpflichtig, solange die Mitgliedschaft besteht
Konfessionslos / ausgetretenKeine persönliche Kirchensteuer
KinderNur wenn selbst Mitglied (durch Taufe oder Anmeldung)
QuellensteuerKirchensteuer kann im Tarif enthalten sein

Kantonale Ausnahmen:

Wappen WaadtWaadt – keine Wappen GenfGenf – freiwillig Wappen NeuenburgNeuenburg – freiwillig Wappen TessinTessin – freiwillig

Kinder werden nur kirchensteuerpflichtig, wenn sie selbst Mitglied einer Landeskirche sind (durch Taufe oder Anmeldung). Eine eigene Steuerpflicht entsteht mit eigenem Einkommen – bis dahin wird der Anteil über die Eltern veranlagt. Einzelne Kirchgemeinden erheben zusätzlich eigene Beiträge (etwa für kirchliche Angebote wie Lager oder Unterricht).

Details für Privatpersonen →

Juristische Personen

AG / GmbHIn rund 18 von 26 Kantonen steuerpflichtig – unabhängig von einer Konfession
Vereine / StiftungenJe nach Zweck; gemeinnützige oder kirchliche können befreit sein
RechtslageBundesgericht 2010: Pflicht ist zulässig (Art. 15 BV gilt nur für natürliche Personen)

Keine Kirchensteuer für Unternehmen erheben laut ESTV insbesondere:

Wappen AargauAargau Wappen Appenzell I.Rh.Appenzell I.Rh. Wappen Basel-StadtBasel-Stadt Wappen GenfGenf Wappen SchaffhausenSchaffhausen
Details für Unternehmen →

Quelle: ESTV; Bundesgericht Urteil 2C_71/2010; RSM Switzerland. Bei Appenzell Ausserrhoden erheben die Kirchgemeinden von juristischen Personen ebenfalls keine Steuern – kantonale Angaben vor Publikation je Kanton prüfen.

26 Systeme

Kirchensteuer nach Kanton

Wählen Sie einen Kanton und sehen Sie die kantonale Systematik – inklusive aller Gemeinden des Kantons.

Wappen Zürich

Kirchensteuer Zürich

SteuerhoheitKanton und Kirchgemeinde
LandeskircheKath., Ref., Christkath.
SteuersubjektNatürliche PersonenJuristische Personen
SteuerobjektEinkommenVermögen
SteuersatzIndividuell je Gemeinde und Konfession
Steuerfuss-FestlegungKirchgemeindeversammlung oder -parlament
Kirchensteuer-HöheIndividuell – im Kirchensteuerrechner berechnen
Wirkung KirchenaustrittAnteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat)
RückforderungIn der Regel nein
Direkt berechnen

Kirchensteuer im Kanton Zürich

Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.

160 Gemeinden im Kanton Zürich

AdliswilAesch (ZH)Aeugst am AlbisAffoltern am AlbisAltikonAndelfingenBachenbülachBachsBassersdorfBaumaBenken (ZH)Berg am IrchelBirmensdorf (ZH)BonstettenBoppelsenBrüttenBubikonBuch am IrchelBuchs (ZH)BäretswilBülachDachsenDielsdorfDietikonDietlikonDinhardDorfDägerlenDällikonDänikonDättlikonDübendorfDürntenEggEglisauElggEllikon an der ThurElsauEmbrachErlenbach (ZH)FehraltorfFeuerthalenFischenthalFlaachFlurlingenFreienstein-TeufenFällandenGeroldswilGlattfeldenGossau (ZH)GreifenseeGrüningenHagenbuchHausen am AlbisHedingenHenggartHerrlibergHettlingenHinwilHittnauHochfeldenHombrechtikonHorgenHöriHüntwangenHüttikonIllnau-EffretikonKappel am AlbisKilchberg (ZH)KleinandelfingenKlotenKnonauKüsnacht (ZH)Langnau am AlbisLaufen-UhwiesenLindauLufingenMarthalenMaschwandenMaurMeilenMettmenstettenMännedorfMönchaltorfNeerachNeftenbachNiederglattNiederhasliNiederweningenNürensdorfOberembrachOberengstringenOberglattOberriedenOberweningenObfeldenOetwil am SeeOetwil an der LimmatOpfikonOssingenOtelfingenOttenbachPfungenPfäffikonRafzRegensbergRegensdorfRheinauRichterswilRickenbach (ZH)RifferswilRorbasRussikonRümlangRüschlikonRüti (ZH)Schlatt (ZH)SchleinikonSchlierenSchwerzenbachSchöfflisdorfSeegräbenSeuzachStadelStallikonStammheimSteinmaurStäfaThalheim an der ThurThalwilTruttikonTrüllikonTurbenthalUetikon am SeeUitikonUnterengstringenUrdorfUsterVolkenVolketswilWald (ZH)WallisellenWangen-BrüttisellenWasterkingenWeiachWeiningen (ZH)WeisslingenWettswil am AlbisWetzikon (ZH)WiesendangenWil (ZH)WilaWildbergWinkelWinterthurWädenswilZell (ZH)ZollikonZumikonZürich

Steuerobjekte je Kanton: ESTV-Dossier Kirchensteuern (Stand 1.1.2022, Kapitel 6 „Gegenstand der Kirchensteuer“). Standard sind Einkommen und Vermögen – Basel-Stadt kennt keine Vermögens-, Waadt gar keine Kirchensteuer. Das genaue Stopp-Datum berechnet der Rechner pro Gemeinde.

Privatpersonen

Kirchensteuer für natürliche Personen

Erwachsene, Kinder und der steuerrechtliche Wohnsitz – die wichtigsten privaten Fälle.

Erwachsene

Folgende Faktoren bestimmen die Kirchensteuerpflicht von erwachsenen Personen:

  • Kirchenmitgliedschaft – Mitglied einer anerkannten Landeskirche
  • Steuerrechtlicher Wohnsitz – bestimmt die zuständige Kirchgemeinde
  • Steuerpflicht – steuerbares Einkommen und Vermögen
Zum Fachbeitrag →
Kinder

Bei minderjährigen Kindern gilt für die Kirchensteuer:

  • Steuerpflicht nur bei eigener Mitgliedschaft (durch Taufe oder Anmeldung)
  • Eigene Veranlagung erst mit eigenem Erwerbseinkommen
  • Bis dahin über die Eltern; bei gemischter Konfession kantonale Aufteilung
Zum Fachbeitrag →
Steuerrechtlicher Wohnsitz

Der steuerrechtliche Wohnsitz entscheidet über Zuständigkeit und Höhe:

  • Massgebend ist der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode
  • Bestimmt die zuständige Kirchgemeinde und den Steuerfuss
  • Bei Umzug oder interkantonalen Verhältnissen gelten besondere Zuteilungsregeln
Kantone ansehen →

Quelle: Bundesverfassung Art. 15; ESTV-Dossier Kirchensteuern (Steuersubjekt, steuerrechtlicher Wohnsitz). Regelungen zu Kindern und gemischter Konfession sind kantonal unterschiedlich.

Unternehmen

Kirchensteuer für juristische Personen

Ein eigenständiges Thema mit kantonal stark unterschiedlichen Regelungen.

AG & GmbH

Steuerpflicht nach Sitzkanton – in rund 18 von 26 Kantonen.

Vereine

Ausnahmen je nach Zweck und kantonaler Rechtslage.

Stiftungen

Spezialprüfung bei gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken.

Befreiung

Nur bei klarer kantonaler Rechtsgrundlage – etwa AG, BS, SH, GE.

Juristische Personen zahlen in den meisten Kantonen Kirchensteuer – obwohl sie keine Konfession haben. Das Bundesgericht hat diese Pflicht 2010 bestätigt: Die Glaubensfreiheit (Art. 15 BV) schützt nur natürliche Personen, weshalb Unternehmen sich nicht darauf berufen können. Ein „Kirchenaustritt“ für Unternehmen ist nicht möglich; eine Befreiung setzt eine ausdrückliche kantonale Rechtsgrundlage voraus.

Quelle: Bundesgericht Urteil 2C_71/2010; ESTV/RSM Switzerland.

Spezialfall

Kirchensteuer bei Quellensteuer

Bei quellenbesteuerten Personen kann die Kirchensteuer direkt im Lohnabzug enthalten sein.

Austritt für quellenbesteuerte Personen

Kirchenaustritt Schweiz bietet über das Online-Formular den Kirchenaustritt auch für quellenbesteuerte Personen an – einfach, rechtsgültig und in wenigen Minuten.

Jetzt austreten →
Arbeitgeber zieht Quellensteuer ab
Die Kirchensteuer kann Bestandteil des Quellensteuertarifs sein.
Konfession wird berücksichtigt
Ohne anerkannte Konfession entfällt der Kirchensteueranteil im Tarif.
Nach Austritt Meldung prüfen
Austrittsbestätigung dem Arbeitgeber bzw. Steueramt melden, damit der Abzug korrigiert wird.

Quellenbesteuert sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung. Eine Korrektur nach Austritt ist möglich, solange die Abrechnung noch nicht rechtskräftig ist. Quelle: RSM Switzerland; kirchenaustritt.ch (Quellensteuer).

Grundeigentum

Kirchensteuer bei Immobilien und Grundstücken

Als Kirchenmitglied zahlen Sie auf Ihre Immobilie in der Regel Kirchensteuer – meist indirekt über die Vermögenssteuer, beim Verkauf je nach Kanton zusätzlich über die Grundstückgewinnsteuer.

Vermögenssteuer

Die Immobilie zählt zum steuerbaren Vermögen. Kirchensteuer fällt darüber in allen Kantonen an – ausser Basel-Stadt (kein Vermögen) und Waadt (keine Kirchensteuer).

Grundstückgewinn­steuer

Beim Verkauf mit Gewinn. Als Kirchensteuer-Objekt nur in BE, OW, SO, SH, TG und JU – z. B. in Zürich nicht (rein kommunale Steuer).

Liegenschaftssteuer

Objektsteuer auf den Liegenschaftswert. Nur in Appenzell Innerrhoden und Wallis Teil der Kirchensteuer.

Eigenmietwert

Der Eigenmietwert selbstbewohnter Immobilien zählt als Einkommen – und wird damit über die ordentliche Einkommenssteuer kirchensteuerpflichtig.

Liegenschaft in einem anderen Kanton

Liegt Ihre Immobilie in einem anderen Kanton als Ihr Wohnsitz, wird der Wert per Steuerausscheidung zwischen Wohnsitz- und Liegenschaftskanton aufgeteilt. Die Kirchensteuer folgt dieser Ausscheidung – massgebend ist, wo Sie kirchensteuerpflichtiges Mitglied sind.

Rechtsgrundlage

Interkantonale Sachverhalte unterliegen dem Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung (Art. 127 Abs. 3 BV). Es stellt sicher, dass dieselbe Immobilie nicht doppelt belastet wird – auch nicht bei der Kirchensteuer.

Häufige Fragen zu Immobilien

Zahle ich Kirchensteuer auf meine Immobilie?
Als Mitglied einer Landeskirche in der Regel ja – meist über die Vermögenssteuer, da die Immobilie zum steuerbaren Vermögen zählt. Beim Verkauf kann je nach Kanton zusätzlich die Grundstückgewinnsteuer betroffen sein.
In welchen Kantonen fällt Kirchensteuer auf den Grundstückgewinn an?
Als eigenes Kirchensteuer-Objekt nur in Bern, Obwalden, Solothurn, Schaffhausen, Thurgau und Jura. In vielen Kantonen – etwa Zürich – ist die Grundstückgewinnsteuer eine rein kommunale Steuer ohne Kirchensteuer-Zuschlag.
Was gilt bei einer Liegenschaft in einem anderen Kanton?
Der Liegenschaftskanton besteuert die Immobilie; der Wert wird per Steuerausscheidung aufgeteilt. Das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung (Art. 127 Abs. 3 BV) verhindert eine doppelte Belastung.
Wie wirkt sich der Eigenmietwert aus?
Der Eigenmietwert selbstbewohnter Immobilien wird als Einkommen besteuert. Darüber fällt – wo Sie Kirchenmitglied sind – auch Kirchensteuer an.
Zahlen Immobiliengesellschaften Kirchensteuer?
Juristische Personen mit Immobilien zahlen Kirchensteuer in den Kantonen, in denen Unternehmen kirchensteuerpflichtig sind – also nicht in Aargau, Appenzell I.Rh., Basel-Stadt, Genf und Schaffhausen.
Beendet der Kirchenaustritt die Kirchensteuer auf meine Immobilie?
Ja – in allen Kantonen. Kirchensteuer zahlt bei Privatpersonen nur, wer Mitglied einer Landeskirche ist (Art. 15 BV, negative Religionsfreiheit). Mit dem Austritt entfällt sie vollständig – auch der Teil, der über die Vermögenssteuer auf Ihre Immobilie entfällt. Eine Liegenschaft allein begründet keine Kirchensteuerpflicht. Einzige Ausnahme: ein Grundstückgewinn, der noch als Mitglied realisiert wird (in den wenigen Kantonen mit Kirchensteuer darauf, z. B. Bern, Solothurn, Jura).

Als Immobilienbesitzer Kirchensteuer sparen?

Mit dem Kirchenaustritt endet Ihre persönliche Kirchensteuerpflicht – auch auf Einkommen, Vermögen und Immobilien.

Jetzt austreten →

Fachliche Grundlage: ESTV-Dossier Kirchensteuern (Stand 1.1.2022, Kap. 6); Bundesverfassung Art. 15 (negative Religionsfreiheit) und Art. 127 Abs. 3 (Doppelbesteuerungsverbot); Bundesgericht BGE 102 Ia 468, 126 I 122. Details je Kanton siehe Abschnitt „Kirchensteuer nach Kanton“.

Praxis

Kirchensteuer in Steuererklärung und Steueramt

Die Konfession geben Sie in der Steuererklärung an – das Steueramt veranlagt die Kirchensteuer automatisch. Nach einem Austritt gilt: „konfessionslos“.

Von der Kirchgemeinde bis zum Steueramt

Kirchgemeinde
Nimmt den Austritt entgegen und stellt die Austrittsbestätigung aus.
Gemeinde / Einwohnerkontrolle
Aktualisiert Ihre Konfession im Register auf „konfessionslos“.
Steueramt
Passt die Veranlagung an – ab dem massgeblichen Zeitpunkt keine Kirchensteuer mehr.
In der Steuererklärung

So wird die Kirchensteuer korrekt erfasst:

  • Konfession im Personalienblatt angeben
  • Steueramt veranlagt die Kirchensteuer automatisch
  • Nach Austritt als „konfessionslos“ deklarieren
Zum Fachbeitrag →
Kirchensteuer zurückfordern

Bereits bezahlte Kirchensteuer zurück?

  • In der Regel nicht rückforderbar (bindend)
  • Der Austritt stoppt alle künftigen Zahlungen
  • Ausnahme: Waadt und Wallis (Gemeindeanteil)
Zum Fachbeitrag →
Austrittsbestätigung

Ihr Nachweis gegenüber dem Steueramt:

  • Wird von der Kirchgemeinde ausgestellt
  • Bei Verlust Kopie oder Ersatz anfordern
  • Bei falscher Veranlagung dem Steueramt vorlegen
Zum Fachbeitrag →

Häufige Fragen

Wo trage ich die Kirchensteuer in der Steuererklärung ein?
Sie geben nicht die Kirchensteuer selbst ein, sondern Ihre Konfession im Personalienblatt. Das Steueramt berechnet die Kirchensteuer anschliessend automatisch als Zuschlag zur Kantons- und Gemeindesteuer.
Was passiert mit meiner Konfession nach dem Austritt?
Die Kirchgemeinde meldet den Austritt; Einwohnerkontrolle und Steueramt setzen Ihre Konfession auf „konfessionslos“. Grundlage ist die Austrittsbestätigung. Ab dem massgeblichen Zeitpunkt wird keine Kirchensteuer mehr veranlagt.
Was tun, wenn die Austrittsbestätigung verloren ist?
Fordern Sie bei der zuständigen Kirchgemeinde eine Kopie oder eine Ersatzbestätigung an. Diese dient dem Steueramt weiterhin als Nachweis des Austritts.
Mir wird trotz Austritt Kirchensteuer verrechnet – was tun?
Legen Sie dem Steueramt die Austrittsbestätigung mit dem Austrittsdatum vor. Eine Korrektur der Veranlagung ist möglich, solange diese noch nicht rechtskräftig ist.
Wie deklariere ich die Steuererklärung nach dem Austritt?
Ab dem Austritt deklarieren Sie sich als „konfessionslos“. Für das Austrittsjahr wird die Kirchensteuer je nach Kanton anteilig, rückwirkend oder bis zum Jahresende erhoben (siehe Abschnitt „Kirchensteuer nach Kanton“).

Austritt jetzt erledigen?

Wir erstellen Ihr Austrittsschreiben inklusive Austrittsbestätigung für das Steueramt.

Austritt jetzt erledigen Mit automatischer Abwicklung mit der Kirche und Ihrem Steueramt, inkl. Bestätigung für Ihre Steuererklärung.

Quelle: ESTV-Dossier Kirchensteuern; kantonale Steuerverwaltungen. Rückforderung des Gemeindeanteils nur in Waadt und Wallis; Veranlagung und massgeblicher Zeitpunkt sind je Kanton unterschiedlich (siehe „Kirchensteuer nach Kanton“).

Kirchenfinanzen

Einnahmen und Verwendung der Kirchensteuer

Wie viel die Landeskirchen einnehmen – und wofür die Mittel eingesetzt werden. Neutral und faktisch, damit Sie selbst entscheiden können.

≈ 1,5–1,7 Mrd.CHF Kirchensteuer pro Jahr (kath. + ref., ~2017–2021)
≈ 2/3stammen von Mitgliedern (natürliche Personen)
≈ 1/3von Unternehmen (juristische Personen)
26kantonale Systeme mit eigener Rechnungslegung

Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?

Verwendungungefähr
  • Personal & SeelsorgeLöhne, Pfarrpersonen, Seelsorge, Musik ~50 %
  • Gebäude & UnterhaltKirchen, Pfarrhäuser, Infrastruktur ~20 %
  • Soziales, Bildung & KulturDiakonie, Beratung, Jugend, Anlässe ~15 %
  • Verwaltung & BeiträgeOrganisation, Abgaben an Landeskirche ~15 %

Näherungswerte (Durchschnitt einer Kirchgemeinde) – die genaue Aufteilung ist kantonal/kirchgemeindlich unterschiedlich und wird je Landeskirche separat ausgewiesen. Quelle: Kirchenstatistik/SPI; kath.ch.

Wie reich ist die Kirche?

Neben der Kirchensteuer verfügen die Landeskirchen über Vermögen, Immobilien und Fonds. Eine gesamtschweizerische Gesamtzahl ist nicht sauber belegt; seriöse Schätzungen bewegen sich im Milliardenbereich. Transparente, konsolidierte Zahlen fehlen bis heute.

Wer bezahlt das alles?

Rund zwei Drittel tragen die Mitglieder, ein Drittel die Unternehmen – letztere ohne eigene Konfession. Ob Sie diese Finanzierung weiter mittragen, entscheiden Sie mit Ihrer Mitgliedschaft selbst.

Häufige Fragen

Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
Der grösste Teil geht in Personal und Seelsorge, dazu kommen Unterhalt der Gebäude, soziale, kulturelle und Bildungsangebote sowie Verwaltung. Die genaue Aufteilung unterscheidet sich je nach Landeskirche und Kirchgemeinde.
Wie viel nehmen die Kirchen pro Jahr ein?
Die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche nehmen zusammen schätzungsweise 1,5 bis 1,7 Milliarden Franken Kirchensteuer pro Jahr ein (Bezug ~2017–2021). Eine offizielle, schweizweit konsolidierte Zahl existiert nicht.
Zahlen auch Unternehmen Kirchensteuer?
Ja – rund ein Drittel der Kirchensteuer stammt von juristischen Personen, obwohl diese keine Konfession haben. Das ist politisch umstritten, aber vom Bundesgericht 2010 bestätigt.
Bekomme ich Einfluss darauf, wofür mein Geld verwendet wird?
Als Mitglied können Sie an der Kirchgemeindeversammlung mitbestimmen. Wer die Finanzierung nicht mehr mittragen möchte, kann jederzeit aus der Kirche austreten.

Wie viel zahlen Sie – und wie viel sparen Sie?

Berechnen Sie Ihre persönliche Kirchensteuer und sehen Sie, was ein Austritt bringt.

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Rechtsgrundlagen

Welche Gesetze regeln die Kirchensteuer?

Die Grundlagen liegen primär im kantonalen Staats-, Steuer- und Kirchenrecht.

BundesverfassungArt. 72 BV (Zuständigkeit der Kantone für das Verhältnis Kirche/Staat), Art. 15 BV (Glaubensfreiheit, Recht auf Austritt)
KantonsverfassungAnerkennung der Landeskirchen und grundlegende Steuerkompetenz
SteuergesetzSteuersubjekt, Steuerobjekt und Veranlagung
KirchengesetzOrganisation, Steuerhoheit und Zuständigkeiten der Kirchen
Gemeinde-/KirchgemeinderechtFestlegung der lokalen Steuerfüsse
BundesgerichtUrteil 2C_71/2010: Kirchensteuerpflicht juristischer Personen ist zulässig

Gesetzesbezeichnungen variieren je Kanton. Quelle: Bundesverfassung (fedlex.admin.ch); ESTV; Bundesgericht 2C_71/2010.

Kirchensteuer stoppen

Kirchensteuer abmelden und stoppen

Die persönliche Kirchensteuerpflicht endet mit dem formgültigen Kirchenaustritt. So gehen Sie vor – grundsätzlich auch ohne unseren Service:

Austritt schriftlich mitteilen
Teilen Sie der zuständigen Kirchenstelle (Kirchgemeinde bzw. Pfarramt) Ihren Austritt schriftlich mit.
Unterschriftsgrundlagen beachten
Je nach Kanton gelten unterschiedliche Anforderungen an Form und Unterschrift – teils ist eine beglaubigte Unterschrift nötig.
Beweispflichtig einreichen
Reichen Sie den Austritt nachweisbar ein (z. B. per Einschreiben) – im Streitfall sind Sie beweispflichtig.
Einfacher mit uns

So einfach geht Ihr Kirchenaustritt mit uns

Formular ausfüllen
Angaben eingeben – wir erstellen Ihr rechtsgültiges Austrittsschreiben für die richtige Kirchenstelle.
Unterschreiben
Ausdrucken und von Hand unterschreiben – oder gedruckt per Post erhalten.
Einreichen
Online hochladen oder selbst per Post senden – inklusive Bestätigung fürs Steueramt.
Jetzt austreten →

Quelle: Bundesverfassung Art. 15 (negative Religionsfreiheit); kantonale Kirchen- und Steuergesetze. Formvorschriften für den Austritt (z. B. beglaubigte Unterschrift) sind kantonal unterschiedlich.

FAQ & Wissenshub

Häufige Fragen zur Kirchensteuer

Kurze, präzise Antworten auf die wichtigsten Fragen – und der Wissenshub mit allen Themen rund um die Kirchensteuer.

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Berechnung richtet sich nach Kanton, Gemeinde, Konfession und Ihren Steuerdaten. In der Regel liegt die Kirchensteuer bei rund 8 bis 15 Prozent der einfachen Kantons- und Gemeindesteuer.
Wer muss Kirchensteuer bezahlen?
Kirchensteuer zahlen Mitglieder der anerkannten Landeskirchen (vor allem römisch-katholisch und evangelisch-reformiert). In den meisten Kantonen zahlen zusätzlich Unternehmen (juristische Personen).
Bezahlen Kinder Kirchensteuer?
Minderjährige Kirchenmitglieder lösen die Steuer aus, faktisch tragen sie bis zur Volljährigkeit die Eltern. Eine eigene Steuerpflicht entsteht mit eigenem Erwerbseinkommen bzw. mit 18 Jahren.
Bezahlen Unternehmen Kirchensteuer?
Ja, in rund 18 von 26 Kantonen. Ausnahmen sind unter anderem Aargau, Basel-Stadt, Schaffhausen und Genf. Das Bundesgericht hat die Pflicht 2010 bestätigt.
Ist die Kirchensteuer in der Quellensteuer enthalten?
In den meisten Kantonen ist die Kirchensteuer im Quellensteuertarif enthalten. Ohne anerkannte Konfession entfällt der Anteil; nach einem Austritt muss die Änderung gemeldet werden.
Kann man Kirchensteuer zurückfordern?
In den meisten Kantonen nicht – bereits bezahlte Kirchensteuer ist bindend. Mit dem Kirchenaustritt vermeiden Sie künftige Zahlungen. Ausnahmen gelten etwa in Waadt und Wallis für den Gemeindeanteil.
Wann endet die Kirchensteuer nach dem Kirchenaustritt?
Der Zeitpunkt ist kantonal geregelt: anteilig bis zum Austritt (pro rata), rückwirkend aufs Jahr oder nach einem Stichtag. Massgeblich ist die Austrittsbestätigung.
Wie hoch ist die Kirchensteuer in der Schweiz?
Je nach Kanton meist 8 bis 15 Prozent der einfachen Staatssteuer, bei mittlerem Einkommen rund 300 bis 500 Franken pro Jahr. Im Kanton Waadt wird keine Kirchensteuer erhoben; in Genf, Neuenburg und Tessin ist sie freiwillig.
Warum unterscheiden sich die Kantone so stark?
Weil die Bundesverfassung (Art. 72 BV) das Verhältnis von Kirche und Staat den Kantonen überlässt. Jeder Kanton regelt Anerkennung, Steuerhoheit und Berechnung selbst – daher 26 unterschiedliche Systeme.
In welchen Kantonen gibt es keine Kirchensteuer?
Im Kanton Waadt gibt es für natürliche Personen keine Kirchensteuer. In Genf, Neuenburg und Tessin ist sie freiwillig.
Was macht das Steueramt mit der Austrittsbestätigung?
Die Austrittsbestätigung dient als Nachweis. Kirchgemeinde und Steueramt aktualisieren die Konfession, damit ab dem massgeblichen Zeitpunkt keine Kirchensteuer mehr veranlagt wird.
Wie stoppe ich die Kirchensteuer?
Die persönliche Kirchensteuerpflicht endet mit einem formgültigen Kirchenaustritt. Sobald der Austritt bei Kirchgemeinde und Steueramt registriert ist, wird keine Kirchensteuer mehr erhoben.

Wissenshub – alle Themen zur Kirchensteuer

Von der Berechnung über Immobilien und Steuererklärung bis zum Austritt: hier finden Sie zu jedem Thema die passende, geprüfte Vertiefung.

Berechnung & Höhe

Wie viel Kirchensteuer Sie zahlen und wie sie berechnet wird.

Wer zahlt

Steuerpflicht für Privatpersonen, Kinder und Unternehmen.

Immobilien & Vermögen

Wie Immobilien, Vermögen und Einkommen kirchensteuerlich zählen.

Steuererklärung & Steueramt

Deklaration, Veranlagung und Rückforderung in der Praxis.

Austritt & Bestätigung

Wie Sie die Kirchensteuer stoppen und den Austritt belegen.

Finanzen & Verwendung

Wie viel die Kirchen einnehmen und wofür das Geld verwendet wird.

Bereit für den Kirchenaustritt?

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