Kirchensteuer Schweiz berechnen
Berechnen Sie kostenlos, wie viel Kirchensteuer Sie an Ihrem Wohnort bezahlen – nach Kanton, Gemeinde und Konfession.
Schweizer Fachstelle für Kirchenaustritt und Kirchensteuer.
Kirchensteuer Schweiz berechnen
Wohnort, Einkommen und Konfession eingeben – wir berechnen kostenlos Ihre jährliche Kirchensteuer nach Kanton, Gemeinde und Konfession.
Ist Ihre Kirchensteuer höher als erwartet?
Geben Sie im Rechner oben Wohnort, Einkommen und Konfession ein – Sie sehen sofort Ihre jährliche und monatliche Kirchensteuer und ob Ihr Betrag über oder unter dem Schweizer Durchschnitt liegt.
Berechnen Sie zuerst Ihre Kirchensteuer im Rechner – dann ordnen wir Ihren Betrag hier für Sie ein: pro Monat, über zehn Jahre und im Vergleich zum Schweizer Durchschnitt.
Schweizer Durchschnitt ist eine Schätzung (mittleres Einkommen × durchschnittlicher Kirchensteuersatz); der exakte Referenzwert wird noch verfeinert.
Warum ist der Betrag bei jedem anders?
Kanton, Gemeinde, Konfession und Ihre Steuerdaten bestimmen die Höhe.
Was ist die Kirchensteuer?
Eine kantonal geregelte Steuer zur Finanzierung der öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen.
Kantonale Grundlage
Die Kirchensteuer ist keine Bundessteuer. Die Bundesverfassung (Art. 72 BV) überlässt das Verhältnis von Kirche und Staat den Kantonen. Jeder Kanton legt in seiner Verfassung und im Steuergesetz selbst fest, welche Landeskirchen anerkannt sind, wer steuerpflichtig ist und wie gerechnet wird – daher 26 unterschiedliche Systeme.
Kirchgemeinde
Erhoben wird die Kirchensteuer meist auf Ebene der Kirchgemeinde. Den Steuerfuss legen in den meisten Kantonen die stimmberechtigten Kirchenmitglieder selbst an der Kirchgemeindeversammlung fest – jährlich, als Prozentsatz der einfachen Gemeindesteuer und vor Beginn des Steuerjahres. Deshalb variiert die Kirchensteuer selbst innerhalb eines Kantons von Gemeinde zu Gemeinde.
Kirchenmitgliedschaft
Bei natürlichen Personen ist die Kirchensteuerpflicht ausschliesslich an die Mitgliedschaft in einer anerkannten Landeskirche gekoppelt: Wer keiner Landeskirche angehört oder ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer. Bei juristischen Personen (Unternehmen) gilt das nicht – sie zahlen in den meisten Kantonen unabhängig von einer Konfession.
Steuerrechtlicher Wohnsitz
Massgebend ist Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz am Ende der Steuerperiode. Er bestimmt, welche Kirchgemeinde die Kirchensteuer erhebt und welcher Steuerfuss gilt. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton kann sich die Höhe deshalb ändern; bei Liegenschaften in einem anderen Kanton gelten besondere Zuteilungsregeln.
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Kantons- und Gemeindesteuer, den die öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen – vor allem die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche – erheben. Sie finanziert unter anderem Seelsorge, Personal, den Unterhalt der Gebäude sowie soziale und kulturelle Aufgaben.
Die Zuständigkeit liegt bei den Kantonen: Die Bundesverfassung überlässt das Verhältnis von Kirche und Staat ausdrücklich den Kantonen (Art. 72 BV), während Art. 15 BV die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert – inklusive des Rechts auf Kirchenaustritt. Deshalb gibt es 26 unterschiedliche Systeme.
Quelle: Bundesverfassung (Art. 72, Art. 15); ESTV, Dossier Steuerinformationen.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die konkrete Berechnungsmethode ist kantonal unterschiedlich – es gibt kein einheitliches Schweizer Modell.
Vier zentrale Faktoren
Einkommen, Vermögen oder die einfache Staatssteuer als Basis.
Legt das Berechnungssystem und die Steuerhoheit fest.
Bestimmt häufig den lokalen Steuerfuss.
Katholische und reformierte Sätze können abweichen.
Begriffe einfach erklärt
| Steuersubjekt | Wer wird besteuert? (z. B. das Kirchenmitglied) |
| Steuerobjekt | Was wird besteuert? (z. B. Einkommen und Vermögen) |
| Steuerfuss | Welcher Faktor bzw. Prozentsatz wird angewendet? |
| Bemessungsgrundlage | Auf welcher Steuerbasis wird gerechnet? |
In der Praxis liegt die Kirchensteuer meist bei rund 8 bis 15 % der einfachen Kantons- und Gemeindesteuer – der genaue Wert hängt von Kanton, Gemeinde und Konfession ab.
Quelle: ESTV-Dossier Kirchensteuern (Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuerfuss). Es gibt kein einheitliches Schweizer Modell – Methode und Steuerfuss variieren je Kanton, Gemeinde und Konfession.
Wer muss Kirchensteuer bezahlen?
Mitgliedschaft, Wohnsitz und kantonales Recht entscheiden – bei Privatpersonen wie bei Unternehmen.
Natürliche Personen
| Kirchenmitglied | Steuerpflichtig, solange die Mitgliedschaft besteht |
| Konfessionslos / ausgetreten | Keine persönliche Kirchensteuer |
| Kinder | Nur wenn selbst Mitglied (durch Taufe oder Anmeldung) |
| Quellensteuer | Kirchensteuer kann im Tarif enthalten sein |
Kantonale Ausnahmen:
Kinder werden nur kirchensteuerpflichtig, wenn sie selbst Mitglied einer Landeskirche sind (durch Taufe oder Anmeldung). Eine eigene Steuerpflicht entsteht mit eigenem Einkommen – bis dahin wird der Anteil über die Eltern veranlagt. Einzelne Kirchgemeinden erheben zusätzlich eigene Beiträge (etwa für kirchliche Angebote wie Lager oder Unterricht).
Details für Privatpersonen →Juristische Personen
| AG / GmbH | In rund 18 von 26 Kantonen steuerpflichtig – unabhängig von einer Konfession |
| Vereine / Stiftungen | Je nach Zweck; gemeinnützige oder kirchliche können befreit sein |
| Rechtslage | Bundesgericht 2010: Pflicht ist zulässig (Art. 15 BV gilt nur für natürliche Personen) |
Keine Kirchensteuer für Unternehmen erheben laut ESTV insbesondere:
Quelle: ESTV; Bundesgericht Urteil 2C_71/2010; RSM Switzerland. Bei Appenzell Ausserrhoden erheben die Kirchgemeinden von juristischen Personen ebenfalls keine Steuern – kantonale Angaben vor Publikation je Kanton prüfen.
Kirchensteuer nach Kanton
Wählen Sie einen Kanton und sehen Sie die kantonale Systematik – inklusive aller Gemeinden des Kantons.
Kirchensteuer Zürich
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Christkath. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Zürich
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
160 Gemeinden im Kanton Zürich
Kirchensteuer Bern
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Christkath., Jüd. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Bern
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
333 Gemeinden im Kanton Bern
Kirchensteuer Luzern
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Christkath. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Luzern
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
79 Gemeinden im Kanton Luzern
Kirchensteuer Uri
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Uri
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
19 Gemeinden im Kanton Uri
Kirchensteuer Schwyz
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Schwyz
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
30 Gemeinden im Kanton Schwyz
Kirchensteuer Obwalden
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Obwalden
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
7 Gemeinden im Kanton Obwalden
Kirchensteuer Nidwalden
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Nidwalden
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
11 Gemeinden im Kanton Nidwalden
Kirchensteuer Glarus
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Glarus
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
3 Gemeinden im Kanton Glarus
Kirchensteuer Zug
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Zug
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
11 Gemeinden im Kanton Zug
Kirchensteuer Freiburg
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Jüd. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Freiburg
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
119 Gemeinden im Kanton Freiburg
Kirchensteuer Solothurn
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Christkath. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Für juristische Personen gilt eine besondere Finanzausgleichs-Regelung. |
Kirchensteuer im Kanton Solothurn
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
104 Gemeinden im Kanton Solothurn
Kirchensteuer Basel-Stadt
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Christkath., Jüd. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Keine Kirchensteuer für juristische Personen. |
Kirchensteuer im Kanton Basel-Stadt
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
3 Gemeinden im Kanton Basel-Stadt
Kirchensteuer Basel-Landschaft
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Christkath. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Basel-Landschaft
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
86 Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft
Kirchensteuer Schaffhausen
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Christkath. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Keine Kirchensteuer für juristische Personen. |
Kirchensteuer im Kanton Schaffhausen
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
26 Gemeinden im Kanton Schaffhausen
Kirchensteuer Appenzell Ausserrhoden
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Kirchgemeinden erheben von juristischen Personen keine Steuern. |
Kirchensteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
19 Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Kirchensteuer Appenzell Innerrhoden
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Juristische Personen zahlen nur bei konfessionellem Zweck. |
Kirchensteuer im Kanton Appenzell Innerrhoden
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
5 Gemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden
Kirchensteuer St. Gallen
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Christkath., Jüd. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Für juristische Personen gilt eine besondere Regelung. |
Kirchensteuer im Kanton St. Gallen
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
75 Gemeinden im Kanton St. Gallen
Kirchensteuer Graubünden
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Graubünden
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
100 Gemeinden im Kanton Graubünden
Kirchensteuer Aargau
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref., Christkath. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Keine Kirchensteuer für juristische Personen. |
Kirchensteuer im Kanton Aargau
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
196 Gemeinden im Kanton Aargau
Kirchensteuer Thurgau
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Rückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Thurgau
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
80 Gemeinden im Kanton Thurgau
Kirchensteuer Tessin
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Freiwillig; Befreiung via Meldung/Register. |
Kirchensteuer im Kanton Tessin
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
100 Gemeinden im Kanton Tessin
Kirchensteuer Waadt
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | keine Kirchensteuer |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Jahresende (laufendes Jahr)31. Dezember 2026 |
| Rückforderung | Gemeindeanteil rückforderbar |
| Besonderheit | Keine klassische Kirchensteuer – Finanzierung aus allgemeinen Staatsmitteln. |
Kirchensteuer im Kanton Waadt
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
300 Gemeinden im Kanton Waadt
Kirchensteuer Wallis
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | Gemeindeanteil rückforderbar |
Kirchensteuer im Kanton Wallis
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
122 Gemeinden im Kanton Wallis
Kirchensteuer Neuenburg
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Keine (privatrechtlich) |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Jahresende (laufendes Jahr)31. Dezember 2026 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Faktisch freiwillige Kirchensteuer. |
Kirchensteuer im Kanton Neuenburg
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
24 Gemeinden im Kanton Neuenburg
Kirchensteuer Genf
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Keine (privatrechtlich) |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Jahresende (laufendes Jahr)31. Dezember 2026 |
| Rückforderung | In der Regel nein |
| Besonderheit | Faktisch freiwillige Kirchensteuer; keine Kirchensteuer für juristische Personen. |
Kirchensteuer im Kanton Genf
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
45 Gemeinden im Kanton Genf
Kirchensteuer Jura
| Steuerhoheit | Kanton und Kirchgemeinde |
| Landeskirche | Kath., Ref. |
| Steuersubjekt | Natürliche PersonenJuristische Personen |
| Steuerobjekt | |
| Steuersatz | Individuell je Gemeinde und Konfession |
| Steuerfuss-Festlegung | Kirchgemeindeversammlung oder -parlament |
| Kirchensteuer-Höhe | Individuell – im Kirchensteuerrechner berechnen |
| Wirkung Kirchenaustritt | Anteilig (pro rata)31. Oktober 2026 (bei Austritt diesen Monat) |
| Rückforderung | In der Regel nein |
Kirchensteuer im Kanton Jura
Berechnen Sie den genauen Betrag für Ihre Gemeinde und Konfession im Rechner.
51 Gemeinden im Kanton Jura
Steuerobjekte je Kanton: ESTV-Dossier Kirchensteuern (Stand 1.1.2022, Kapitel 6 „Gegenstand der Kirchensteuer“). Standard sind Einkommen und Vermögen – Basel-Stadt kennt keine Vermögens-, Waadt gar keine Kirchensteuer. Das genaue Stopp-Datum berechnet der Rechner pro Gemeinde.
Kirchensteuer für natürliche Personen
Erwachsene, Kinder und der steuerrechtliche Wohnsitz – die wichtigsten privaten Fälle.
Folgende Faktoren bestimmen die Kirchensteuerpflicht von erwachsenen Personen:
- Kirchenmitgliedschaft – Mitglied einer anerkannten Landeskirche
- Steuerrechtlicher Wohnsitz – bestimmt die zuständige Kirchgemeinde
- Steuerpflicht – steuerbares Einkommen und Vermögen
Bei minderjährigen Kindern gilt für die Kirchensteuer:
- Steuerpflicht nur bei eigener Mitgliedschaft (durch Taufe oder Anmeldung)
- Eigene Veranlagung erst mit eigenem Erwerbseinkommen
- Bis dahin über die Eltern; bei gemischter Konfession kantonale Aufteilung
Der steuerrechtliche Wohnsitz entscheidet über Zuständigkeit und Höhe:
- Massgebend ist der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode
- Bestimmt die zuständige Kirchgemeinde und den Steuerfuss
- Bei Umzug oder interkantonalen Verhältnissen gelten besondere Zuteilungsregeln
Quelle: Bundesverfassung Art. 15; ESTV-Dossier Kirchensteuern (Steuersubjekt, steuerrechtlicher Wohnsitz). Regelungen zu Kindern und gemischter Konfession sind kantonal unterschiedlich.
Kirchensteuer für juristische Personen
Ein eigenständiges Thema mit kantonal stark unterschiedlichen Regelungen.
AG & GmbH
Steuerpflicht nach Sitzkanton – in rund 18 von 26 Kantonen.
Vereine
Ausnahmen je nach Zweck und kantonaler Rechtslage.
Stiftungen
Spezialprüfung bei gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken.
Befreiung
Nur bei klarer kantonaler Rechtsgrundlage – etwa AG, BS, SH, GE.
Juristische Personen zahlen in den meisten Kantonen Kirchensteuer – obwohl sie keine Konfession haben. Das Bundesgericht hat diese Pflicht 2010 bestätigt: Die Glaubensfreiheit (Art. 15 BV) schützt nur natürliche Personen, weshalb Unternehmen sich nicht darauf berufen können. Ein „Kirchenaustritt“ für Unternehmen ist nicht möglich; eine Befreiung setzt eine ausdrückliche kantonale Rechtsgrundlage voraus.
Quelle: Bundesgericht Urteil 2C_71/2010; ESTV/RSM Switzerland.
Kirchensteuer bei Quellensteuer
Bei quellenbesteuerten Personen kann die Kirchensteuer direkt im Lohnabzug enthalten sein.
Austritt für quellenbesteuerte Personen
Kirchenaustritt Schweiz bietet über das Online-Formular den Kirchenaustritt auch für quellenbesteuerte Personen an – einfach, rechtsgültig und in wenigen Minuten.
Jetzt austreten →Die Kirchensteuer kann Bestandteil des Quellensteuertarifs sein.
Ohne anerkannte Konfession entfällt der Kirchensteueranteil im Tarif.
Austrittsbestätigung dem Arbeitgeber bzw. Steueramt melden, damit der Abzug korrigiert wird.
Quellenbesteuert sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung. Eine Korrektur nach Austritt ist möglich, solange die Abrechnung noch nicht rechtskräftig ist. Quelle: RSM Switzerland; kirchenaustritt.ch (Quellensteuer).
Kirchensteuer bei Immobilien und Grundstücken
Als Kirchenmitglied zahlen Sie auf Ihre Immobilie in der Regel Kirchensteuer – meist indirekt über die Vermögenssteuer, beim Verkauf je nach Kanton zusätzlich über die Grundstückgewinnsteuer.
Vermögenssteuer
Die Immobilie zählt zum steuerbaren Vermögen. Kirchensteuer fällt darüber in allen Kantonen an – ausser Basel-Stadt (kein Vermögen) und Waadt (keine Kirchensteuer).
Grundstückgewinnsteuer
Beim Verkauf mit Gewinn. Als Kirchensteuer-Objekt nur in BE, OW, SO, SH, TG und JU – z. B. in Zürich nicht (rein kommunale Steuer).
Liegenschaftssteuer
Objektsteuer auf den Liegenschaftswert. Nur in Appenzell Innerrhoden und Wallis Teil der Kirchensteuer.
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert selbstbewohnter Immobilien zählt als Einkommen – und wird damit über die ordentliche Einkommenssteuer kirchensteuerpflichtig.
Liegenschaft in einem anderen Kanton
Liegt Ihre Immobilie in einem anderen Kanton als Ihr Wohnsitz, wird der Wert per Steuerausscheidung zwischen Wohnsitz- und Liegenschaftskanton aufgeteilt. Die Kirchensteuer folgt dieser Ausscheidung – massgebend ist, wo Sie kirchensteuerpflichtiges Mitglied sind.
Rechtsgrundlage
Interkantonale Sachverhalte unterliegen dem Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung (Art. 127 Abs. 3 BV). Es stellt sicher, dass dieselbe Immobilie nicht doppelt belastet wird – auch nicht bei der Kirchensteuer.
Häufige Fragen zu Immobilien
Zahle ich Kirchensteuer auf meine Immobilie?
In welchen Kantonen fällt Kirchensteuer auf den Grundstückgewinn an?
Was gilt bei einer Liegenschaft in einem anderen Kanton?
Wie wirkt sich der Eigenmietwert aus?
Zahlen Immobiliengesellschaften Kirchensteuer?
Beendet der Kirchenaustritt die Kirchensteuer auf meine Immobilie?
Als Immobilienbesitzer Kirchensteuer sparen?
Mit dem Kirchenaustritt endet Ihre persönliche Kirchensteuerpflicht – auch auf Einkommen, Vermögen und Immobilien.
Fachliche Grundlage: ESTV-Dossier Kirchensteuern (Stand 1.1.2022, Kap. 6); Bundesverfassung Art. 15 (negative Religionsfreiheit) und Art. 127 Abs. 3 (Doppelbesteuerungsverbot); Bundesgericht BGE 102 Ia 468, 126 I 122. Details je Kanton siehe Abschnitt „Kirchensteuer nach Kanton“.
Kirchensteuer in Steuererklärung und Steueramt
Die Konfession geben Sie in der Steuererklärung an – das Steueramt veranlagt die Kirchensteuer automatisch. Nach einem Austritt gilt: „konfessionslos“.
Von der Kirchgemeinde bis zum Steueramt
Nimmt den Austritt entgegen und stellt die Austrittsbestätigung aus.
Aktualisiert Ihre Konfession im Register auf „konfessionslos“.
Passt die Veranlagung an – ab dem massgeblichen Zeitpunkt keine Kirchensteuer mehr.
So wird die Kirchensteuer korrekt erfasst:
- Konfession im Personalienblatt angeben
- Steueramt veranlagt die Kirchensteuer automatisch
- Nach Austritt als „konfessionslos“ deklarieren
Bereits bezahlte Kirchensteuer zurück?
- In der Regel nicht rückforderbar (bindend)
- Der Austritt stoppt alle künftigen Zahlungen
- Ausnahme: Waadt und Wallis (Gemeindeanteil)
Ihr Nachweis gegenüber dem Steueramt:
- Wird von der Kirchgemeinde ausgestellt
- Bei Verlust Kopie oder Ersatz anfordern
- Bei falscher Veranlagung dem Steueramt vorlegen
Häufige Fragen
Wo trage ich die Kirchensteuer in der Steuererklärung ein?
Was passiert mit meiner Konfession nach dem Austritt?
Was tun, wenn die Austrittsbestätigung verloren ist?
Mir wird trotz Austritt Kirchensteuer verrechnet – was tun?
Wie deklariere ich die Steuererklärung nach dem Austritt?
Austritt jetzt erledigen?
Wir erstellen Ihr Austrittsschreiben inklusive Austrittsbestätigung für das Steueramt.
Quelle: ESTV-Dossier Kirchensteuern; kantonale Steuerverwaltungen. Rückforderung des Gemeindeanteils nur in Waadt und Wallis; Veranlagung und massgeblicher Zeitpunkt sind je Kanton unterschiedlich (siehe „Kirchensteuer nach Kanton“).
Einnahmen und Verwendung der Kirchensteuer
Wie viel die Landeskirchen einnehmen – und wofür die Mittel eingesetzt werden. Neutral und faktisch, damit Sie selbst entscheiden können.
Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
- Personal & SeelsorgeLöhne, Pfarrpersonen, Seelsorge, Musik ~50 %
- Gebäude & UnterhaltKirchen, Pfarrhäuser, Infrastruktur ~20 %
- Soziales, Bildung & KulturDiakonie, Beratung, Jugend, Anlässe ~15 %
- Verwaltung & BeiträgeOrganisation, Abgaben an Landeskirche ~15 %
Näherungswerte (Durchschnitt einer Kirchgemeinde) – die genaue Aufteilung ist kantonal/kirchgemeindlich unterschiedlich und wird je Landeskirche separat ausgewiesen. Quelle: Kirchenstatistik/SPI; kath.ch.
Wie reich ist die Kirche?
Neben der Kirchensteuer verfügen die Landeskirchen über Vermögen, Immobilien und Fonds. Eine gesamtschweizerische Gesamtzahl ist nicht sauber belegt; seriöse Schätzungen bewegen sich im Milliardenbereich. Transparente, konsolidierte Zahlen fehlen bis heute.
Wer bezahlt das alles?
Rund zwei Drittel tragen die Mitglieder, ein Drittel die Unternehmen – letztere ohne eigene Konfession. Ob Sie diese Finanzierung weiter mittragen, entscheiden Sie mit Ihrer Mitgliedschaft selbst.
Häufige Fragen
Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
Wie viel nehmen die Kirchen pro Jahr ein?
Zahlen auch Unternehmen Kirchensteuer?
Bekomme ich Einfluss darauf, wofür mein Geld verwendet wird?
Wie viel zahlen Sie – und wie viel sparen Sie?
Berechnen Sie Ihre persönliche Kirchensteuer und sehen Sie, was ein Austritt bringt.
Welche Gesetze regeln die Kirchensteuer?
Die Grundlagen liegen primär im kantonalen Staats-, Steuer- und Kirchenrecht.
| Bundesverfassung | Art. 72 BV (Zuständigkeit der Kantone für das Verhältnis Kirche/Staat), Art. 15 BV (Glaubensfreiheit, Recht auf Austritt) |
| Kantonsverfassung | Anerkennung der Landeskirchen und grundlegende Steuerkompetenz |
| Steuergesetz | Steuersubjekt, Steuerobjekt und Veranlagung |
| Kirchengesetz | Organisation, Steuerhoheit und Zuständigkeiten der Kirchen |
| Gemeinde-/Kirchgemeinderecht | Festlegung der lokalen Steuerfüsse |
| Bundesgericht | Urteil 2C_71/2010: Kirchensteuerpflicht juristischer Personen ist zulässig |
Gesetzesbezeichnungen variieren je Kanton. Quelle: Bundesverfassung (fedlex.admin.ch); ESTV; Bundesgericht 2C_71/2010.
Kirchensteuer abmelden und stoppen
Die persönliche Kirchensteuerpflicht endet mit dem formgültigen Kirchenaustritt. So gehen Sie vor – grundsätzlich auch ohne unseren Service:
Teilen Sie der zuständigen Kirchenstelle (Kirchgemeinde bzw. Pfarramt) Ihren Austritt schriftlich mit.
Je nach Kanton gelten unterschiedliche Anforderungen an Form und Unterschrift – teils ist eine beglaubigte Unterschrift nötig.
Reichen Sie den Austritt nachweisbar ein (z. B. per Einschreiben) – im Streitfall sind Sie beweispflichtig.
So einfach geht Ihr Kirchenaustritt mit uns
Angaben eingeben – wir erstellen Ihr rechtsgültiges Austrittsschreiben für die richtige Kirchenstelle.
Ausdrucken und von Hand unterschreiben – oder gedruckt per Post erhalten.
Online hochladen oder selbst per Post senden – inklusive Bestätigung fürs Steueramt.
Quelle: Bundesverfassung Art. 15 (negative Religionsfreiheit); kantonale Kirchen- und Steuergesetze. Formvorschriften für den Austritt (z. B. beglaubigte Unterschrift) sind kantonal unterschiedlich.
Häufige Fragen zur Kirchensteuer
Kurze, präzise Antworten auf die wichtigsten Fragen – und der Wissenshub mit allen Themen rund um die Kirchensteuer.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Wer muss Kirchensteuer bezahlen?
Bezahlen Kinder Kirchensteuer?
Bezahlen Unternehmen Kirchensteuer?
Ist die Kirchensteuer in der Quellensteuer enthalten?
Kann man Kirchensteuer zurückfordern?
Wann endet die Kirchensteuer nach dem Kirchenaustritt?
Wie hoch ist die Kirchensteuer in der Schweiz?
Warum unterscheiden sich die Kantone so stark?
In welchen Kantonen gibt es keine Kirchensteuer?
Was macht das Steueramt mit der Austrittsbestätigung?
Wie stoppe ich die Kirchensteuer?
Wissenshub – alle Themen zur Kirchensteuer
Von der Berechnung über Immobilien und Steuererklärung bis zum Austritt: hier finden Sie zu jedem Thema die passende, geprüfte Vertiefung.
Wie viel Kirchensteuer Sie zahlen und wie sie berechnet wird.
Steuerpflicht für Privatpersonen, Kinder und Unternehmen.
Wie Immobilien, Vermögen und Einkommen kirchensteuerlich zählen.
Deklaration, Veranlagung und Rückforderung in der Praxis.
Wie Sie die Kirchensteuer stoppen und den Austritt belegen.
Wie viel die Kirchen einnehmen und wofür das Geld verwendet wird.
Bereit für den Kirchenaustritt?
Erstellen Sie Ihr rechtsgültiges Austrittsschreiben – mit automatischer Abwicklung und Bestätigung fürs Steueramt.