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Kirche und Staat

Welcher Konfession gehöre ich an?

Auskunft über Ihre Konfession geben die Gemeindeverwaltung und das Steueramt an Ihrem Wohnort; oft steht die Kirchensteuer auch separat auf der Steuerrechnung. Öffentlich-rechtlich anerkannt sind in der Schweiz die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – seltener – die christkatholische Kirche. Welche das sind, ist Sache der Kantone.

Viele Menschen wissen nicht, welcher Konfession sie eingetragen sind – und zahlen trotzdem Kirchensteuer. Die Auskunft bekommen Sie in wenigen Minuten bei der Gemeindeverwaltung oder dem Steueramt an Ihrem Wohnort.

Kurz gefasst

KonfessionÖffentlich-rechtlich anerkannt?
Römisch-katholischJa – in fast allen Kantonen
Evangelisch-reformiertJa – in fast allen Kantonen
ChristkatholischJa – in einzelnen Kantonen
Weitere GemeinschaftenVereinzelt, je nach Kanton
KonfessionslosKeine Kirchensteuerpflicht

Welche Konfessionen sind anerkannt?

In der christlich geprägten Schweiz sind aus historischen Gründen die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – seltener – die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt.

Welche Konfession öffentliches Recht geniesst, ist Sache der Kantone. Einzelne Kantone anerkennen zusätzlich weitere Religionsgemeinschaften. Wie das Verhältnis zwischen Kirche und Staat geregelt ist, steht unter Kirche und Staat.

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Welcher Konfession gehöre ich an?

Wenn Sie es nicht wissen, geben Ihnen diese Stellen Auskunft:

  • Gemeindeverwaltung oder Einwohneramt an Ihrem Wohnort
  • Steueramt – dort ist der Eintrag hinterlegt
  • Ihre Steuerrechnung – die Kirchensteuer ist meist separat ausgewiesen
  • Das Familienbüchlein oder der Taufschein Ihrer Eltern

Bei quellenbesteuerten Personen ist die Kirchensteuer nicht separat sichtbar – sie steckt im Tarif. Details unter Quellensteuer.

Warum die Anerkennung Geld kostet

Durch die öffentlich-rechtliche Anerkennung sind die Landeskirchen berechtigt, ihre Kirchensteuer über das Steueramt am Wohnort einzuziehen. Genau darauf beruht die Steuerpflicht – und genau deshalb endet sie mit dem Austritt aus der Kirchgemeinde.

Wie man überhaupt Mitglied wird

Durch Taufe, durch eigene Anmeldung – oder schlicht durch den Konfessionseintrag bei der Anmeldung in der Gemeinde, etwa nach einem Zuzug oder Umzug. Wer dort «katholisch» oder «reformiert» angibt, wird Mitglied der Landeskirche und kirchensteuerpflichtig, auch ohne je einen Gottesdienst besucht zu haben.

Das betrifft besonders häufig zugezogene Personen aus dem Ausland – mehr dazu unter Kirchenaustritt bei ausländischen Personen.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, welcher Konfession ich angehöre?

Über die Gemeindeverwaltung oder das Steueramt an Ihrem Wohnort. Häufig ist die Kirchensteuer auch auf Ihrer Steuerrechnung separat ausgewiesen.

Welche Kirchen sind in der Schweiz anerkannt?

Die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – seltener – die christkatholische Kirche. Einzelne Kantone anerkennen zusätzlich weitere Religionsgemeinschaften.

Wer entscheidet über die Anerkennung?

Die Kantone. Deshalb unterscheiden sich Anerkennung, Kirchensteuer und Austrittsverfahren von Kanton zu Kanton.

Wie werde ich überhaupt Mitglied?

Durch Taufe, durch eigene Anmeldung oder schlicht durch den Konfessionseintrag bei der Anmeldung in der Gemeinde – etwa nach einem Zuzug oder Umzug.

Warum dürfen die Landeskirchen Steuern einziehen?

Weil die öffentlich-rechtliche Anerkennung sie dazu berechtigt, die Kirchensteuer über das Steueramt am Wohnort einzuziehen.

Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz

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