Nach dem Einreichen des Austritts verlangen viele Kirchenstellen ein Antwortformular mit Taufdatum und Taufort – oft mit dem Hinweis, ohne diese Angaben könne der Austritt nicht bearbeitet werden. Das ist rechtlich falsch. Für den Austritt aus der Kirchgemeinde sind beide Angaben nicht notwendig.
Kurz gefasst
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Ist Taufdatum für den Austritt nötig? | Nein |
| Ist Taufort nötig? | Nein |
| Darf die Kirche den Austritt deshalb ablehnen? | Nein |
| Wie häufig wird trotzdem gefragt? | Bei rund der Hälfte aller Austritte |
| Muss ich das Formular ausfüllen? | Nein – der Austritt gilt trotzdem |
Warum die Kirche danach fragt
Bei rund 50 Prozent aller Kirchenaustritte fordert das Pfarramt die austrittswillige Person in einem separaten Schreiben auf, Taufdatum und Taufort zu nennen. Häufig wird ausdrücklich behauptet, der Austritt könne ohne diese Angaben weder bearbeitet noch bestätigt werden.
Das ist eine rechtliche Falschaussage und ein widerrechtliches Verhalten seitens der Kirche. Der Hintergrund ist ein anderer: Die Pfarrei möchte den Taufeintrag im Kirchenbuch ergänzen – ein innerkirchlicher Vorgang, der mit dem Austritt nichts zu tun hat.
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Die rechtliche Grundlage
Die staatlich anerkannten Landeskirchen sind aus historischen Gründen zweigeteilt: in eine Kirchgemeinde und eine Pfarrei. Die Pfarrei ist die christliche Glaubensgemeinschaft – die Gemeinschaft der Gläubigen und Getauften. Sie fördert das Christentum und erfüllt seelsorgerische Aufgaben.
Für den offiziellen Kirchenaustritt ist nicht die Pfarrei, sondern die Kirchgemeinde zuständig. Und für den Austritt aus der Kirchgemeinde sind Angaben wie Taufdatum und Taufort ausdrücklich nicht notwendig. Mehr dazu unter Kirche und Staat.
Was der offizielle Austritt umfasst
Gemeint ist der Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, also aus der Kirchgemeinde. Rechtlich möglich ist nur dieser Austritt, denn die Pfarrei besitzt keine rechtsstaatliche Legitimation.
Nur wer aus der öffentlich-rechtlichen Landeskirche austritt, wird von der Kirchensteuer befreit. Ein Austritt aus der Pfarrei – aus der Gemeinschaft der Getauften – ist rechtlich nutzlos und hat höchstens symbolischen Charakter.
Was tun, wenn das Formular kommt?
- Ruhe bewahren – Ihr Austritt ist mit dem Eingang bei der Kirchgemeinde erklärt.
- Das Formular müssen Sie nicht ausfüllen.
- Verlangen Sie schriftlich die Austrittsbestätigung.
- Bleibt eine Antwort aus, wenden Sie sich an die Kirchgemeinde, nicht an die Pfarrei.
- Bewahren Sie eine Kopie Ihres Austrittsschreibens auf.
Weitere typische Rückfragen der Kirche behandelt der Beitrag zur Gesprächsaufforderung.
Taufdatum und Taufort herausfinden
Wenn Sie die Angaben aus anderen Gründen brauchen – etwa für eine Patenschaft oder eine kirchliche Trauung – finden Sie sie an folgenden Stellen:
- im Taufschein oder Familienbüchlein Ihrer Eltern
- im Taufregister der Pfarrei am Taufort
- bei der Pfarrei Ihres Geburts- oder damaligen Wohnorts
- über Angehörige, die bei der Taufe dabei waren
Für den Kirchenaustritt selbst brauchen Sie diese Suche nicht. Welche Angaben tatsächlich verlangt werden, steht unter Angaben im Austrittsschreiben.
Häufige Fragen
Braucht die Kirche Taufdatum und Taufort für den Austritt?
Nein. Für den Austritt aus der Kirchgemeinde sind beide Angaben ausdrücklich nicht notwendig. Die Behauptung, der Austritt gehe sonst nicht, ist rechtlich falsch.
Muss ich das Antwortformular der Pfarrei ausfüllen?
Nein. Ihr Austritt ist mit dem Eingang bei der Kirchgemeinde erklärt. Verlangen Sie stattdessen schriftlich die Austrittsbestätigung.
Warum fragt die Kirche dann danach?
Die Pfarrei möchte den Taufeintrag im Kirchenbuch ergänzen. Das ist ein innerkirchlicher Vorgang, der mit dem rechtsgültigen Austritt nichts zu tun hat.
Wer ist für den Austritt zuständig?
Die Kirchgemeinde als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Pfarrei besitzt keine rechtsstaatliche Legitimation – ein Austritt aus ihr ist rechtlich nutzlos.
Wo finde ich mein Taufdatum, wenn ich es doch brauche?
Im Taufschein, im Familienbüchlein der Eltern, im Taufregister der Pfarrei am Taufort oder bei Angehörigen, die bei der Taufe dabei waren.
Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz