Kirchenaustritt Schweiz
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Wappen Kanton Basel-Stadt
Kirchenaustritt · Kanton Basel-Stadt

Kirchenaustritt Basel-Stadt

Treten Sie im Kanton Basel-Stadt aus der Kirche aus – gültig für alle 3 Gemeinden. Wir erstellen Ihr rechtsgültiges Austrittsschreiben an die für Sie zuständige Kirchenstelle, inklusive Bestätigung fürs Steueramt.

Römisch-katholisch Vom Kanton Basel-Stadt öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirche Jetzt austreten
Evangelisch-reformiert Vom Kanton Basel-Stadt öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirche Jetzt austreten
Christkatholisch Vom Kanton Basel-Stadt öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirche Sehr kleine Landeskirche – nur ein Bruchteil der Bevölkerung gehört ihr an.
Ihre Gemeinde

Kirchenaustritt in allen 3 Gemeinden im Kanton Basel-Stadt

Wählen Sie Ihre Gemeinde, damit wir Ihnen das passende Austrittsschreiben für den Kanton Basel-Stadt, Ihre Konfession und die zuständige Kirchenstelle zustellen können.

Zuständigkeit

An welche Stelle geht Ihr Austritt?

Die zuständige Kirchenstelle hängt von Ihrer Konfession und Ihrer Wohngemeinde ab. Genau das nimmt Ihnen unser Formular ab: Es ermittelt die richtige Adresse automatisch.

Römisch-katholisch

Zuständig ist die katholische Kirchgemeinde Ihrer Wohngemeinde. Massgebend ist Ihr Wohnsitz – nicht Ihr Taufort.

Evangelisch-reformiert

Zuständig ist die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde am Wohnort. Im Kanton Basel-Stadt sind teils mehrere Gemeinden regional zusammengefasst.

Christkatholisch

Zuständig ist die christkatholische Kirchgemeinde. Sie ist im Kanton Basel-Stadt klein und regional organisiert.

Wir kennen die richtige Adresse

Mit Ihren Angaben erstellen wir das Austrittsschreiben an die exakt zuständige Kirchenstelle – Sie müssen nichts nachschlagen.

Zum Formular →
Austrittsformular

Ihr Austrittsschreiben für den Kanton Basel-Stadt erstellen

Angaben eingeben – wir erstellen Ihr rechtsgültiges, individuelles Austrittsschreiben mit der richtigen Kirchenadresse.

Formular-Einbindung (iframe) folgt Wird nach dem Webserver-Deploy eingebunden – wie der Kirchensteuerrechner. Vorläufig: zum Formular
Kirchensteuer Basel-Stadt

Kirchensteuer im Kanton Basel-Stadt

Die kantonale Systematik im Detail – so wird die Kirchensteuer im Kanton Basel-Stadt erhoben und so wirkt der Austritt.

Wappen Kanton Basel-Stadt

Kirchensteuer im Kanton Basel-Stadt

SteuerhoheitKanton und Kirchgemeinde
LandeskircheRömisch-katholisch, Evangelisch-reformiert, Christkatholisch
SteuersubjektNatürliche PersonenJuristische Personen
SteuerobjektEinkommen
SteuersatzIndividuell je Gemeinde und Konfession
Steuerfuss-FestlegungKirchgemeindeversammlung oder -parlament
Kirchensteuer-HöheIndividuell – im Kirchensteuerrechner berechnen
Wirkung KirchenaustrittRückwirkend (Vorjahresende)31. Dezember 2025
RückforderungIn der Regel nein
BesonderheitKeine Kirchensteuer für juristische Personen.

Was kostet Sie die Kirche im Kanton Basel-Stadt?

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer für Ihre Gemeinde und sehen Sie, was der Austritt spart.

Kirchensteuer berechnen →

Quelle: ESTV-Dossier Kirchensteuern (Kap. 6); kantonale Landeskirchen.

So einfach geht’s

Ihr Kirchenaustritt im Kanton Basel-Stadt – in 3 Schritten

Von den Angaben bis zur Bestätigung fürs Steueramt – wir übernehmen die Abwicklung.

Formular ausfüllen
Angaben eingeben – wir erstellen Ihr individuelles Austrittsschreiben für die richtige Kirchenstelle im Kanton Basel-Stadt.
Unterschreiben
Ausdrucken und unterschreiben – oder gedruckt per Post erhalten.
Einreichen
Selbst senden oder von uns abwickeln lassen – inklusive Bestätigung fürs Steueramt.
Ihre Vorteile

Warum mit uns austreten?

Individuelles Austrittsschreiben
Rechtsgültig, mit der korrekten Adresse Ihrer Kirchenstelle.
Heute einreichen, erledigt
Kein Nachschlagen, kein Behördenweg – wir wickeln ab.
Gültig in der ganzen Schweiz
Für jede Gemeinde, inkl. Bestätigung für Gemeinde & Steueramt.
Jetzt austreten →
Häufige Fragen

Kirchenaustritt im Kanton Basel-Stadt – häufige Fragen

Wie trete ich im Kanton Basel-Stadt aus der Kirche aus?
Mit einer schriftlichen, unterschriebenen Austrittserklärung an die zuständige Kirchgemeinde Ihres Wohnorts. Wir erstellen dieses Schreiben mit der korrekten Adresse und liefern die Bestätigung fürs Steueramt.
An welche Stelle muss ich mein Austrittsschreiben schicken?
An die zuständige Kirchgemeinde Ihrer Wohngemeinde – je nach Konfession. Unser Formular ermittelt die richtige Adresse automatisch.
Ab wann muss ich im Kanton Basel-Stadt keine Kirchensteuer mehr zahlen?
Im Kanton Basel-Stadt wirkt der Austritt auf das Vorjahresende zurück – massgebend ist der 31. Dezember 2025.
Gilt der Austritt für alle Gemeinden im Kanton Basel-Stadt?
Ja. Das Verfahren ist im ganzen Kanton gleich – massgebend ist Ihre Wohngemeinde, an deren Kirchgemeinde das Schreiben geht.
Was kostet der Kirchenaustritt im Kanton Basel-Stadt?
Der Austritt selbst ist bei der Kirche kostenlos. Unser Service für das individuelle, rechtsgültige Austrittsschreiben kostet CHF 29.– (PDF) bzw. 35.– (gedruckt).

Bereit für Ihren Austritt im Kanton Basel-Stadt?

Erstellen Sie jetzt Ihr rechtsgültiges Austrittsschreiben – mit Bestätigung fürs Steueramt.

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