Die Kirchensteuer auf dem Einkommen ist das, was umgangssprachlich schlicht «Kirchensteuer» heisst. Sie wird in den meisten Kantonen prozentual vom steuerbaren Einkommen berechnet und jährlich erhoben – aber nur bei Kirchenmitgliedern.
Kurz gefasst
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Berechnungsgrundlage | Steuerbares Einkommen |
| Wer legt den Satz fest? | Die Kirchgemeinde |
| Wo ist die Grundlage geregelt? | Im kantonalen Steuerrecht |
| Ändert sich der Satz? | Ja – er kann jährlich neu beschlossen werden |
| Gilt sie überall? | Nein – einzelne Kantone erheben keine Kirchensteuer |
Wie die Kirchensteuer berechnet wird
Die Berechnungsgrundlage ist im kantonalen Steuerrecht geregelt: Sie richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen, also nach dem Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt.
Den Steuersatz legt dagegen die Kirchgemeinde fest. Er wird demokratisch an der jährlichen Kirchgemeindeversammlung von den anwesenden Kirchenmitgliedern beschlossen. Deshalb ist der Satz in jeder Kirchgemeinde individuell und kann sich jedes Jahr ändern.
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Wie hoch ist der Steuersatz?
In der Praxis liegt die Kirchensteuer meist bei 8 bis 15 Prozent der einfachen Kantons- und Gemeindesteuer. Der genaue Wert hängt von Kanton, Gemeinde und Konfession ab – ein einheitliches Schweizer Modell gibt es nicht. Quelle: ESTV-Dossier Kirchensteuern.
| Kanton | Satz | Bezugsgrösse |
|---|---|---|
| Basel-Stadt | 8 % | tatsächlich geschuldete Kantonssteuer, nur Einkommen |
| Zürich | kein einheitlicher Satz | einfache Staatssteuer – jede der 74 Kirchgemeinden legt ihn selbst fest |
| Waadt | keine Kirchensteuer | Finanzierung über den Kanton |
Stand: August 2026. Quellen: Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt; Katholische Kirche im Kanton Zürich.
Genau deshalb lässt sich kein allgemeingültiger Frankenbetrag nennen: Kanton, Gemeinde, Konfession und Ihr steuerbares Einkommen spielen zusammen. Ihren persönlichen Betrag ermitteln Sie über die Übersicht zu den Kirchensteuern in der Schweiz – dort rechnen Sie ihn in rund 30 Sekunden aus.
Nicht nur das Einkommen
Neben dem Einkommen können weitere Bemessungsgrundlagen dazukommen:
- Vermögen – in den meisten Kantonen mitbesteuert
- Immobilien und Grundstücke
- Liquidationsgewinne bei Geschäftsaufgabe
- Lotteriegewinne
- Minimalsteuer in einzelnen Kantonen
Wann die Steuerpflicht endet
Mit dem Austritt aus der Kirchgemeinde. Der genaue Zeitpunkt ist kantonal geregelt – teils ab dem Eingangsdatum Ihrer Erklärung, teils per Ende Monat oder Ende Jahr. Bereits bezahlte Kirchensteuer wird in der Regel nicht zurückerstattet; Ausnahmen behandelt der Beitrag Kirchensteuern zurückfordern.
Wofür Ihr Geld verwendet wird, steht unter Verwendung der Kirchensteuern.
Häufige Fragen
Wie wird die Kirchensteuer auf dem Einkommen berechnet?
Prozentual vom steuerbaren Einkommen, also vom Betrag nach allen Abzügen. Die Berechnungsgrundlage regelt das kantonale Steuerrecht.
Wer legt den Steuersatz fest?
Die Kirchgemeinde. Der Satz wird demokratisch an der jährlichen Kirchgemeindeversammlung von den anwesenden Mitgliedern beschlossen und kann sich jährlich ändern.
Wie hoch ist der Kirchensteuersatz?
In der Praxis liegt die Kirchensteuer meist bei 8 bis 15 Prozent der einfachen Kantons- und Gemeindesteuer. Basel-Stadt erhebt 8 Prozent der Kantonssteuer auf dem Einkommen. In Zürich legt jede der 74 Kirchgemeinden den Satz selbst fest, im Kanton Waadt wird gar keine Kirchensteuer erhoben. Stand: August 2026.
Wird nur das Einkommen besteuert?
Nein. Je nach Kanton kommen Vermögen, Immobilien, Liquidationsgewinne, Lotteriegewinne oder eine Minimalsteuer dazu.
Wann endet die Kirchensteuerpflicht?
Mit dem Austritt aus der Kirchgemeinde. Der genaue Zeitpunkt ist kantonal geregelt – teils ab Eingangsdatum, teils per Ende Monat oder Ende Jahr.
Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz