Kirchenaustritt Schweiz
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Kirchensteuern

Kirchensteuern Abmeldung

Kirchenaustritt befreit von Kirchensteuern: Treten Sie jetzt mit unserem Austrittsformular für die zuständige Kirchenstelle aus und sparen Sie zukünftig Steuern.

Wie melde ich mich ab?

Als Mitglied der katholischen, reformierten oder christkatholischen Kirche sind Sie sowohl beim Steueramt als auch bei der Kirchgemeinde an Ihrem Wohnort als Kirchenmitglied gemeldet. Damit Sie von der Kirchensteuer befreit werden, müssen Sie Ihren Kirchenaustritt schriftlich bei der jeweiligen Kirche an Ihrem Wohnort kommunizieren. Je nach Gemeinde und Kanton ist für den Kirchenaustritt die Kirchgemeinde, der Kirchgemeindepräsident, das Pfarramt oder das Pastoralsekretariat zuständig.

Das Austrittsschreiben muss alle rechtlichen Personalangaben und den ausdrücklichen Willen zum Kirchenaustritt beinhalten. Viele Kirchgemeinden und Pfarreien verlangen zudem das Taufdatum und den Taufort.

Offizielles Austrittsformular

Mit unserem offiziellen Kirchenaustritt-Formular können Sie diesen Prozess in wenigen Minuten einfach und ohne Aufwand durchführen. Hier geht’s zum Kirchenaustritt-Formular.

Bereit für Ihren Kirchenaustritt?

Erledigen Sie den Austritt heute – online, rechtsgültig und für alle Kantone.

Jetzt austreten

Kirchenaustritt Bestätigung

Sofern Sie den Kirchenaustritt korrekt und mit den rechtlich notwendigen Angaben eingereicht haben, erhalten Sie und das Steueramt an Ihrem Wohnort eine offizielle Austrittsbestätigung von der Kirche. Die Austrittsbestätigung wird meistens innerhalb von 6-8 Wochen, rückwirkend auf das Austrittsdatum, ausgestellt. Sollten Sie keine Austrittsbestätigung erhalten, bezahlen Sie weiterhin Kirchensteuern.

100% Austrittsgarantie

Mit dem rechtlich geprüften Austrittschreiben von Kirchenaustritt Schweiz garantieren wir Ihnen den Kirchenaustritt mit 100 prozentiger Bestätigungsgarantie. Dadurch bezahlen Sie ab Ende des Austrittsmonates garantiert keine Kirchensteuern mehr.

Stand: Oktober 2024 · Kirchenaustritt Schweiz

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