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Kategorie: Kirche und Staat

  • Die drei Landeskirchen der Schweiz – Kirche und Staat

    In der Schweiz gibt es drei öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirchen: die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirche. Sie sind staatlich anerkannte Körperschaften und dürfen deshalb Kirchensteuern erheben. Für den rechtsgültigen Austritt ist ausschliesslich die Kirchgemeinde zuständig, nicht die Pfarrei.

  • Welcher Konfession gehöre ich an?

    Auskunft über Ihre Konfession geben die Gemeindeverwaltung und das Steueramt an Ihrem Wohnort; oft steht die Kirchensteuer auch separat auf der Steuerrechnung. Öffentlich-rechtlich anerkannt sind in der Schweiz die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und – seltener – die christkatholische Kirche. Welche das sind, ist Sache der Kantone.

  • Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?

    Nur ein geringer Teil der Kirchensteuer wird für soziale Zwecke verwendet. Der grösste Anteil fliesst in die Löhne von Pfarrpersonen und Kirchenpersonal sowie in den Unterhalt der Kirchengebäude. Über die Verteilung entscheiden die Kirchgemeinden – das Budget wird an der jährlichen Kirchgemeindeversammlung von den Mitgliedern beschlossen.

  • Römisch-katholische Kirche

    Die römisch-katholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in den meisten Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

  • Evangelisch-reformierte Landeskirche

    Die evangelisch-reformierte Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in den meisten Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

  • Die Pfarrei

    Die Mitgliedschaft in einer Pfarrei hat rein symbolisch Charakter und keine rechtlichen- noch finanzielle Auswirkungen. Ein Austritt aus der Pfarrei ist somit nicht notwendig.

  • Die Kirchgemeinde

    Für den rechtsgültigen Kirchenaustritt ist ausschliesslich die Kirchgemeinde zuständig. Damit endet die Kirchenmitgliedschaft und die Kirchensteuerpflicht.

  • Christkatholische Landeskirche

    Die christkatholische Landeskirche ist eine Körperschaft des öffentliches Recht und geniesst in einigen Kantonen das Privileg, Kirchensteuern über die ordentlichen Steuern zu erheben.

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