Kirchenaustritt Schweiz
Verwaltung | Sekretariat

041 555 30 01
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kostenlose Hotline
Mo–Do 08.00–12.00

Ablauf und Anleitung

Versand als Einschreiben

Der Versand als EINSCHREIBEN empfohlen. Dadurch erhalten Sie eine Post-Quittung, mit welcher Sie die Zustellung im Problemfall beweisen können.

Kirchenaustritt als Einschreiben versenden

Der Versand als EINSCHREIBEN wird aus rechtlicher Sicht dringend empfohlen. Beim Versand als EINSCHREIBEN erhalten Sie eine Post-Quittung, mit welcher Sie die Zustellung im Problemfall beweisen können.

Der Einschreibeversand ist mit einem Mehraufwand und höheren Portokosten verbunden. Sie müssen Ihren Austrittsbrief am Postschalter explizit als EINSCHREIBEN aufgeben und bezahlen dafür eine einmalige Gebühr von CHF 6.30. Dafür erhalten Sie eine Post-Quittung mit der Empfängeradresse und dem Versanddatum als Versandbeweis. Wird Ihr Kirchenaustritt nicht, oder nicht fristgerecht bestätigt, kann die Bestätigung mit der Post-Quittung bei der Kirche eingefordert werden. Die Kirche ist dann verpflichtet, den Kirchenaustritt rückwirkend auf das Postdatum zu bestätigen.

Kirchenaustritt per 31. August 2026

Fordern Sie bis zum 31. August 2026 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Bereit für Ihren Kirchenaustritt?

Erledigen Sie den Austritt heute – online, rechtsgültig und für alle Kantone.

Jetzt austreten

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

 Offizieller Kirchenaustritt per 31. August 2026

Stand: Juli 2024 · Kirchenaustritt Schweiz

Kirchenaustritt starten