Kategorie: Konsequenzen
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(Ehe-) Paare und Familien
Die Schweizer Landeskirchen akzeptieren keine Kollektiv- Kirchenaustritte. Für jede austretende Person ist ein separates Kirchenaustrittsformular einzureichen. Erhalten Sie mit wenigen Klicks-Austrittsdokumente für Ihre Familie
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Kirchenaustritt für ausländische Personen in der Schweiz
Ja, auch ausländische Personen zahlen in der Schweiz Kirchensteuer, sobald sie Mitglied einer Landeskirche sind. Die Mitgliedschaft entsteht oft automatisch bei der Anmeldung in der Gemeinde. Der Austritt ist jederzeit über die Schweizer Kirchgemeinde möglich und wirkt nur für die Schweiz – das Heimatland wird nicht informiert.
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Trauerfeier nach dem Kirchenaustritt
Einen Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier haben Sie nach dem Austritt nicht mehr. Eine Trauerfeier selbst ist aber jederzeit möglich: Die Kirche hat kein Monopol auf Abdankungen und Grabreden. Jede Person und jede Organisation darf eine Feier abhalten, und es gibt professionelle freie Rednerinnen und Redner.
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Kirchenaustritt und Todesfall: was Angehörige tun müssen
Ein Todesfall hat amtlich und rechtlich keinen Zusammenhang mit den Landeskirchen. Zuständig sind Ärztin oder Arzt für die Todesbescheinigung, das Zivilstandsamt für die Meldung und das Bestattungsamt für die Organisation. Die Kirche ist ausschliesslich für Trauergottesdienst und Seelsorge zuständig – beides ist freiwillig.
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Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt taufen lassen?
Ja, in der Regel ist das möglich. Kinder können getauft werden, auch wenn die Eltern nicht Mitglied der Kirche sind. Entschieden wird es von der zuständigen Pfarrei am Wohnort. Ist ein Elternteil noch in der Kirche, ist die Taufe unproblematisch. Sind beide ausgetreten, hilft ein temporärer Wiedereintritt.
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Kirchenaustritt bei geschiedenen Personen
Welche Auswirkungen hat der Kirchenaustritt auf die Scheidung oder bei geschiedenen Personen? Wir haben die Antwort auf diese und weitere Fragen.
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Religionsunterricht nach dem Kirchenaustritt
Was bedeutet der Kirchenaustritt im Zusammenhang mit einem Todesfall? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und dem Todefall.
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Kirchenaustritt im Konkubinat: was für den Partner gilt
Der Kirchenaustritt ist persönlich und hat keine Auswirkungen auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner. Da Konkubinatspaare in der Schweiz getrennt besteuert werden, entfällt Ihre Kirchensteuer sofort und in vollem Umfang – anders als bei Ehepaaren, wo gemeinsam veranlagt wird. Heiraten können Sie weiterhin jederzeit.
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Ist die Konfirmation nach dem Kirchenaustritt möglich?
Die Konfirmation ist möglich, solange die jugendliche Person selbst Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche ist. Ein Austritt der Eltern ändert daran nichts – er überträgt sich nicht auf das Kind. Ist die jugendliche Person dagegen selbst ausgetreten, braucht es zuerst einen Wiedereintritt.
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Darf mein Kind zur Kommunion, wenn ich ausgetreten bin?
Ja. Der Kirchenaustritt der Eltern oder eines Elternteils wird nicht auf das Kind übertragen. Ihr Kind kann weiterhin den Religionsunterricht besuchen und die erste heilige Kommunion empfangen, solange es selbst getauft und Mitglied der katholischen Kirche ist. Nur wenn das Kind selbst ausgetreten ist, braucht es zuerst einen Wiedereintritt.