Kirchenaustritt Schweiz
Verwaltung | Sekretariat

041 555 30 01
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kostenlose Hotline
Mo–Do 08.00–12.00

Kategorie: Ausland

  • Ausland

    In der Schweiz sind die reformierten und katholischen Landeskirchen eigenständige Körperschaften und bestehen unabhängig zu anderen Kirchen auf der Welt.

  • Spanien

    Die Schweizer Landeskirche ist eigenständig. Spanische Staatsangehörige, die in der Schweiz Kirchensteuern bezahlen, müssen den Kirchenaustritt in der Schweiz einreichen.

  • Österreich

    Die Schweizer Landeskirche ist eigenständig. Österreichische Staatsangehörige, die in der Schweiz Kirchensteuern bezahlen, müssen den Kirchenaustritt in der Schweiz einreichen.

  • Frankreich

    Die Schweizer Landeskirche ist eigenständig. Französische Staatsangehörige, die in der Schweiz Kirchensteuern bezahlen, müssen den Kirchenaustritt in der Schweiz einreichen.

  • Portugal

    Die Schweizer Landeskirche ist eigenständig. Portugiesische Staatsangehörige, die in der Schweiz Kirchensteuern bezahlen, müssen den Kirchenaustritt in der Schweiz einreichen.

  • Italien

    Die Schweizer Landeskirche ist eigenständig. Italienische Staatsangehörige, die in der Schweiz Kirchensteuern bezahlen, müssen den Kirchenaustritt in der Schweiz einreichen.

  • Deutschland

    Die Schweizer Landeskirche ist eigenständig. Deutsche Staatsangehörige, die in der Schweiz Kirchensteuern bezahlen, müssen den Kirchenaustritt in der Schweiz einreichen.

Kirchenaustritt starten