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Kirchenaustritt als Einschreiben versenden
Der Versand als EINSCHREIBEN wird aus rechtlicher Sicht dringend empfohlen. Beim Versand als EINSCHREIBEN erhalten Sie eine Post-Quittung, mit welcher Sie die Zustellung im Problemfall beweisen können.
Der Einschreibeversand ist mit einem Mehraufwand und höheren Portokosten verbunden. Sie müssen Ihren Austrittsbrief am Postschalter explizit als EINSCHREIBEN aufgeben und bezahlen dafür eine einmalige Gebühr von CHF 6.30. Dafür erhalten Sie eine Post-Quittung mit der Empfängeradresse und dem Versanddatum als Versandbeweis. Wird Ihr Kirchenaustritt nicht, oder nicht fristgerecht bestätigt, kann die Bestätigung mit der Post-Quittung bei der Kirche eingefordert werden. Die Kirche ist dann verpflichtet, den Kirchenaustritt rückwirkend auf das Postdatum zu bestätigen.
Kirchenaustritt per 31. August 2026
Fordern Sie bis zum 31. August 2026 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
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Offizieller Kirchenaustritt per 31. August 2026
Stand: Juli 2024 · Kirchenaustritt Schweiz