Kirchenaustritt Schweiz
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Ablauf und Anleitung

Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist ein wichtiger Hinweis für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt das Geburtsdatum zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

Geburtsdatum beim Kirchenaustritt

Das Geburtsdatum ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um Sie als Kirchenmitglied eindeutig zu identifizieren. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, das vollständige Geburtsdatum beim Kirchenaustritt anzugeben.

Wird das Geburtsdatum bewusst – oder unbewusst, nicht im Austrittsschreiben erwähnt, wird der Kirchenaustritt mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht bearbeitet. Bei unvollständigen Angaben ist die Kirche berechtigt, den Kirchenaustritt ohne Rücksprache zu ignorieren. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kirchgemeinde, wie mit unvollständigen oder fehlerhaften Austrittsbegehren umgegangen wird.

Viele Kirchgemeinden antworten bei unvollständigen Austrittsbriefen mit einem separaten Formular, in welchem die fehlenden Angaben eingefordert werden. Dieser Vorgang kann den Kirchenaustritt um mehrere Wochen verzögern.

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Jetzt austreten

Werden unvollständige Kirchenaustritte ohne Rücksprache ignoriert und nicht bestätigt, verbleiben die austrittswilligen Personen weiterhin als Mitglied in der Kirche. In diesem Fall werden die Kirchensteuern weiterhin eingefordert.

Kirchenaustritt per 31. August 2026

Fordern Sie bis zum 31. August 2026 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

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Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz

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