Die häufigste Sorge von Eltern: Verliert mein Kind die Erstkommunion, wenn ich austrete? Die Antwort ist klar – nein. Der Austritt der Eltern wird nicht auf das Kind übertragen.
Kurz gefasst
| Wer ist ausgetreten? | Kommunion möglich? |
|---|---|
| Ein Elternteil | Ja – ohne Einschränkung |
| Beide Eltern | Ja – das Kind bleibt Mitglied |
| Das Kind selbst | Nein – zuerst Wiedereintritt nötig |
| Das Gotti oder der Götti | Ja – für die Kommunion gibt es kein Patenamt |
Darf mein Kind zur Kommunion, wenn ich ausgetreten bin?
JA – der Kirchenaustritt der Eltern oder eines Elternteils wird nicht auf das Kind übertragen. Der Austritt und seine Folgen beziehen sich ausschliesslich auf die Person, die ihn erklärt.
Ihr Kind kann also weiterhin den Religionsunterricht besuchen und die erste heilige Kommunion empfangen – auch wenn Mutter, Vater oder beide nicht mehr Mitglied sind. Voraussetzung ist allein, dass das Kind selbst getauft und Mitglied der katholischen Kirche ist.
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Und wenn das Kind selbst ausgetreten ist?
NEIN – grundsätzlich nicht. Voraussetzungen für den Empfang der heiligen Kommunion sind unter anderem die Taufe, das Leben in der Taufgnade, das Festhalten am Glauben der katholischen Kirche und die rechte Absicht.
Mit dem Kirchenaustritt wird nach katholischem Kirchenrecht zumindest das Festhalten am Glauben in Frage gestellt. Kinder und Jugendliche, die selbst ausgetreten sind, können die Erstkommunion daher nicht empfangen. Ein Wiedereintritt stellt den Anspruch wieder her.
Muss das Gotti oder der Götti in der Kirche sein?
Nein. Die Erstkommunion kennt kein eigenes Patenamt im kirchenrechtlichen Sinn. Wer das Kind an diesem Tag begleitet, entscheiden die Eltern – ein Kirchenaustritt spielt dabei keine Rolle. Anders ist es bei Taufe und Firmung, dort gelten eigene Regeln für Gotti und Götti.
Was kostet der Kommunionunterricht nach dem Austritt?
Bleibt Ihr Kind Mitglied, sind Sie als Eltern je nach Kanton weiterhin anteilsmässig kirchensteuerpflichtig oder bezahlen eine Gebühr für Religionsunterricht und kirchliche Aktivitäten. Die Regelung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton – die Übersicht zu den Kirchensteuern zeigt die Unterschiede.
Firmung, Konfirmation und Taufe
Für die anderen Sakramente gilt dieselbe Logik: Solange das Kind Mitglied ist, ändert Ihr Austritt nichts. Details finden Sie unter Firmung, Konfirmation und Taufe nach dem Kirchenaustritt. Einen Gesamtüberblick gibt der Beitrag zum Kirchenaustritt innerhalb der Familie.
Häufige Fragen
Darf mein Kind zur Kommunion, wenn die Eltern ausgetreten sind?
Ja. Der Austritt bezieht sich ausschliesslich auf die Person, die ihn erklärt. Das Kind kann den Religionsunterricht besuchen und die Erstkommunion empfangen, solange es selbst Mitglied ist.
Und wenn das Kind selbst ausgetreten ist?
Dann nicht. Voraussetzung für die Kommunion sind unter anderem die Taufe und das Festhalten am Glauben der katholischen Kirche. Ein Wiedereintritt stellt den Anspruch wieder her.
Muss das Gotti oder der Götti in der Kirche sein?
Nein. Die Erstkommunion kennt kein eigenes Patenamt. Wer das Kind begleitet, entscheiden die Eltern – ein Kirchenaustritt spielt dabei keine Rolle.
Was kostet der Kommunionunterricht nach dem Austritt?
Bleibt Ihr Kind Mitglied, sind Sie je nach Kanton weiterhin anteilsmässig kirchensteuerpflichtig oder bezahlen eine Gebühr für Unterricht und Aktivitäten.
Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz